Vorstand und Aufsichtsrat der Ströer Out-of-Home Media AG erklären gemäß § 161 AktG:
Seit ihrer Erstnotiz an der Frankfurter Wertpapierbörse am 15. Juli 2010 hat die Ströer Out-of-Home Media AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK") in seiner Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen und wird ihnen künftig entsprechen, und zwar mit folgenden Ausnahmen:
Köln, den 21. März 2011
Der Aufsichtrat Der Vorstand
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