Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA, die Ströer Management SE (nachfolgend „der Vorstand“) und der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA (nachfolgend „der Aufsichtsrat“) erklären gemäß § 161 AktG:
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2018 hat die Ströer SE & Co. KGaA den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex („DCGK“) in seiner Fassung vom 07. Februar 2017 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen.
Gegenwärtig und künftig wird die Gesellschaft dem DCGK in seiner Fassung vom 07. Februar 2017 mit den vorstehend genannten Einschränkungen - ausgenommen der Einschränkung zum Nominierungsausschuss - entsprechen. Ein Nominierungsausschuss wurde im Aufsichtsrat nunmehr gebildet, so dass von Ziffer 5.3.3 DCGK nicht mehr abgewichen wird.
Köln, den 11. Dezember 2019
Der Aufsichtsrat Christoph Vilanek Vorsitzender des Aufsichtsrats Ströer SE & Co. KGaA |
Der Vorstand Christian Schmalzl Co-Vorsitzender des Vorstands Ströer Management SE |
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Entsprechenserklärung vom 11.12.2019 - PDF (158.2 KB) |
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