Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA, der Ströer Management SE, (nachfolgend der Vorstand) und der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA (nachfolgend der Aufsichtsrat) erklären gemäß § 161 AktG:
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 17. Dezember 2015 hat die Ströer SE & Co. KGaA den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ („DCGK“) in seiner Fassung vom 05. Mai 2015 entsprochen und wird ihm künftig entsprechen, und zwar mit folgenden Ausnahmen:
Köln, den 15. Dezember 2016
Der Aufsichtrat Der Vorstand
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Entsprechenserklärung vom 15.12.2016 - PDF (1211.0 KB) |
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