Vorstand und Aufsichtsrat der Ströer Out-of-Home Media AG erklären gemäß § 161 AktG:
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 21. März 2011 hat die Ströer Out-of-Home Media AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ („DCGK“) in seiner Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen und wird ihm künftig entsprechen, und zwar mit folgenden Ausnahmen:
Köln, den 4. Januar 2012
Der Aufsichtrat Der Vorstand
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