Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die von der Hauptversammlung erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses sowie einer Einziehung
Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG vom 30. September 2020 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. September 2025 eigene Aktien zu erwerben.
In dem Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien auch in solcher Weise zu verwenden,
Der vollständige Wortlaut der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist unter Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 20. August 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Nassau/Lahn, im Oktober 2020
Leifheit Aktiengesellschaft Der Vorstand
Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Aufforderung zur Entgegennahme der neuen Aktien gemäß § 214 AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit Aktiengesellschaft vom 24. Mai 2017 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von 15.000.000,- € um 15.000.000,- € auf 30.000.000,- € zu erhöhen durch Umwandlung eines Betrages von 15.000.000,- € der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Gewinnrücklagen in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 5.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Aktionäre der Gesellschaft. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1:1 zu, sodass auf jede bestehende Aktie eine neue Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2017 gewinnberechtigt. Der Beschluss und die entsprechende Satzungsänderung sind am 01.06.2017 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Montabaur eingetragen und damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 30.000.000,- € und ist eingeteilt in 10.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Wir fordern hiermit unsere Aktionäre auf, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen. Da sämtliche Aktien der Leifheit Aktiengesellschaft in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der neuen Aktien nichts weiter zu veranlassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft berechtigt ist, die neuen Aktien, die nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Aufforderung abgefordert werden, nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten zu verkaufen.
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss
Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG vom 24. Mai 2017 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2022 das Grundkapital gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 15.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien - auch unter Ausschluss des Bezugsrechts - zu erhöhen.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 12. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 01.06.2017 in das Handelsregister beim Amtsgericht Montabaur eingetragen.
Nassau/Lahn, im Juni 2017
Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG vom 25. Mai 2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2021 das Grundkapital gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 7.500.000 € durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien - auch unter Ausschluss des Bezugsrechts - zu erhöhen.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 13. April 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 20. Juni 2016 in das Handelsregister beim Amtsgericht Montabaur eingetragen.
Nassau/Lahn, im Juni 2016 Leifheit Aktiengesellschaft Der Vorstand
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
betreffend die von der Hauptversammlung erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses sowie einer Einziehung
Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG vom 21. Mai 2015 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 20. Mai 2020 eigene Aktien zu erwerben.
Der vollständige Wortlaut der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist unter Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 9. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Die ordentliche Hauptversammlung hat am 9. Juni 2010 die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 8. Juni 2015 im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft sowie zur Verwendung eigener Aktien beschlossen. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist unter Tagesordnungspunkt 5 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 29. April 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Nassau/Lahn, im Juni 2010 Der Vorstand
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