Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. September 2020 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Leifheit Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 10.000.000,00 € wie folgt zu verwenden:
4.770.033,50 €
Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.
Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen.
Nassau/Lahn, im Oktober 2020
Leifheit Aktiengesellschaft Der Vorstand
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