Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet jeden (natürliche oder juristische Person), der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einem Unternehmen erreicht, über- oder unterschreitet, dies dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen mitzuteilen.
Wir bitten Aktionäre, die gemäß §§ 21 ff. WpHG verpflichtet sind, der Leifheit AG eine Veränderung von Stimmrechtrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Leifheit AG Investor Relations Leifheitstraße 1 D-56377 Nassau Telefax: +49 2604 977-340 E-Mail: IR(at)leifheit.com
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