Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 MAR
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind nach Art. 19 MAR verpflichtet, Geschäfte mit Aktien der Leifheit AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen. Die Leifheit AG veröffentlicht diese Transaktionen unverzüglich, nachdem sie dem Unternehmen mitgeteilt wurden.
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