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12.06.2024

Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Ströer SE & Co. KGaA
Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
12.06.2024 / 11:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Im Zusammenhang mit ihrer Mitteilung gemäß § 33 Abs. 1 WpHG vom 31. Mai 2024 teilt die APM Media II GmbH & Co. KG gemäß § 43 Abs. 1 WPHG mit, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der Ströer SE & Co. KGaA mit Sitz in der Ströer Allee 1, 50999 Köln, die Schwelle von 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten hat und mit nunmehr insgesamt 24.533.450 Stimmrechten einem Stimmrechtsanteil von 43,93% entspricht. 

Vor diesem Hintergrund teilt die APM Media II GmbH & Co. KG gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend folgendes mit: 

1.   Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

a)   Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch die Beteiligung der APM Media II GmbH & Co. KG an einem Poolvertrag. Die im Poolvertrag gebündelten Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA, die von Herrn Dirk Ströer, der APM Media GmbH & Co. KG, der LION Media GmbH & Co. KG und der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten werden, werden der APM Media II GmbH & Co. KG nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die APM Media II GmbH & Co. KG verfolgt keine strategischen Ziele und die Beteiligung dient auch nicht der Erzielung von Handelsgewinnen. 

b)   Es besteht keine Absicht seitens der APM Media II GmbH & Co. KG, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co. KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. 

c)   Die APM Media II GmbH & Co. KG strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Ströer SE & Co. KGaA an. 

d)   Die APM Media II GmbH & Co. KG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an. 

2.   Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch Zurechnung der Stimmrechtsanteile der Mitglieder des Poolvertrags gemäß § 34 Abs. 2 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Ströer SE & Co. KGaA wurden von der APM Media II GmbH & Co. KG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. 

 


12.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com



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