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31.08.2021

Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Ströer SE & Co. KGaA
31.08.2021 / 19:46
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Ströer SE & Co. KGaA hat am 30. August 2021 von Herrn Dirk Ströer, Deutschland, unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 37 Abs. 1, 33 Abs. 1 S. 1 WpHG vom 30. August 2021 die nachfolgende Mitteilung gemäß §§ 37 Abs. 1, 43 Abs. 1 WpHG erhalten:

'Am 30. August 2021 habe ich, Herr Dirk Ströer, Ihnen nach §§ 37 Abs. 1, 33 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass die von mir, der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH, der Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, der Ströer-Verwaltungs-GmbH, der LION Media GmbH & Co. KG, der LION Media Verwaltungs GmbH und der Ströer-Familienstiftung gehaltenen Stimmrechtsanteile an der Ströer SE & Co. KGaA 41,68 %, mithin 23.620.191 Stimmrechte, betragen und die Stimmrechtsanteile der Ströer-Familienstiftung am 30. August 2021 die Schwelle von 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten haben.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen entsprechend §§ 37 Abs. 1, 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a. Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch die Beteiligung von mir, der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH, der Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, der Ströer-Verwaltungs-GmbH, der LION Media GmbH & Co. KG, der LION Media Verwaltungs GmbH und der Ströer-Familienstiftung an einem Poolvertrag. Die im Poolvertrag gebündelten Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA, die von Herrn Udo Müller, mir, der APM Media GmbH & Co. KG, der LION Media GmbH & Co. KG und der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten werden, werden mir, der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH, der Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, der Ströer-Verwaltungs-GmbH, der LION Media GmbH & Co. KG, der LION Media Verwaltungs GmbH und der Ströer-Familienstiftung nach § 34 Abs. 2 WpHG jeweils in voller Höhe zugerechnet. Ich, die Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH, die Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, die Ströer-Verwaltungs-GmbH, die LION Media GmbH & Co. KG, die LION Media Verwaltungs GmbH und die Ströer-Familienstiftung verfolgen keine strategischen Ziele. Meine Beteiligung sowie die Beteiligung der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH, der LION Media GmbH & Co. KG, der LION Media Verwaltungs GmbH und der Ströer-Familienstiftung dient der Erzielung von Erträgen aus Ausschüttungen der Ströer SE & Co. KGaA, die der Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG und der Ströer-Verwaltungs-GmbH jedoch nicht.

b. Die Ströer-Familienstiftung, die Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, die Ströer-Verwaltungs-GmbH, die LION Media GmbH & Co. KG und die LION Media Verwaltungs GmbH beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co. KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c. Ich, die Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH, die Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, die Ströer-Verwaltungs-GmbH, die LION Media GmbH & Co. KG, die LION Media Verwaltungs GmbH und die Ströer-Familienstiftung streben keine im Vergleich zur heute bereits bestehenden Situation weiter gehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Ströer SE & Co. KGaA an.

d. Ich, die Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH, die Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, die Ströer-Verwaltungs-GmbH, die LION Media GmbH & Co. KG, die LION Media Verwaltungs GmbH und die Ströer-Familienstiftung streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch Zurechnung der Stimmrechtsanteile der Mitglieder des Poolvertrags gem. § 34 Abs. 2 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Ströer SE & Co. KGaA wurden von mir, der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH, der Ströer Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, der Ströer-Verwaltungs-GmbH, der LION Media GmbH & Co. KG, der LION Media Verwaltungs GmbH und der Ströer-Familienstiftung direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.'



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