Das Landgericht Hamburg hat durch eine einstweilige Verfügung vom 13.04.2021 dem manager magazin bei Strafandrohung untersagt, acht zentrale Passagen aus dem Bericht „Digital-Guerilla“ vom 18.02.2021 zu veröffentlichen.
Zuvor hatte das manager magazin sich bereits freiwillig gegen Vertragsstrafe verpflichtet, sechs weitere Passagen aus dem Bericht nicht zu veröffentlichen. Die Berichterstattung war durchsetzt von Fehlern und Falschinformationen.
Es werden in Kürze voraussichtlich in einem Klageverfahren zehn weitere unzutreffende Behauptungen angegriffen. Die gesamte Berichterstattung hatte keine reale Grundlage und stellt eine nicht nachvollziehbare Verunglimpfung eines erfolgreichen Familienunternehmens durch die Autoren des manager magazin dar.
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