Börsenglossar

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Abschlag

Unterschied zwischen dem Nenn- oder Paritätswert und dem darunterliegenden Kurswert. Bei einem Future bedeutet ein Disagio, daß der Kontraktpreis niedriger ist als der Kassapreis des Basiswertes. Bei einer Option bedeutet er, daß die Optionsprämie niedriger ist, als der innere Wert der Option.

absichern

Schützen einer Position oder eines ganzen Portfolios gegen eine ungünstige Marktentwicklung.

Absicherungsgeschäft

Termingeschäft, das zum Schutz gegen eventuelle Verluste durch Preisänderungen im Waren-, Devisen- und Wertpapierverkehr abgeschlossen wird.

Additional Margin

Verkörpert die Sicherheitsleistung, die bei der für den nächsten Tag angenommenen ungünstigsten Preisentwicklung für die Glattstellung aller Positionen zu leisten wäre.

Agio

Im Börsenhandel: Unterschied zwischen dem Nennwert und dem höheren Kurswert eines Wertpapiers, ausgedrückt in % des Nennwerts. Im Devisenhandel: Differenz zwischen dem Kassakurs und dem höheren Terminkurs.

Aktienindex-Future

Vertragliche Vereinbarung, einen standardisierten Wert eines Aktienindexes zu einem im voraus ausgehandelten Kurs an einem späteren, standardisierten Fälligkeitstag zu kaufen bzw. zu verkaufen.

Aktienoption

Vertraglich vereinbartes Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Aktiensplitt

Bei einem Aktiensplitt wird eine Stückaktie in kleinere Anteile - entsprechend dem Splitt-Verhältnis - zerlegt. Dadurch erhöht sich der Aktienbestand einer AG und Aktien mit hohem Kursniveau werden optisch günstiger. Für den Aktionär ändert sich sein Anteil an der AG nicht, da er dementsprechend mehr Aktien als vor dem Splitt hält.

al pari

Im Emissionsgeschäft geläufiger Ausdruck, der bedeutet, daß der Kurswert eines Wertpapiers dessen Nominalwert entspricht.

Allokation

Verfahren, durch das die Clearing-Stelle dasjenige Clearing-Mitglied mit Long-Positionen ermittelt, welches die Lieferung des Basiswertes entgegennehmen wird. Da dasselbe Clearing-Mitglied meist sowohl Long- als auch Short-Positionen im gleichen Kontrakt hat, ist der Zuteilungsalgorhythmus so programmiert, daß die Anzahl der effektiv zwischen Clearing-Mitgliedern auszuführenden Lieferungen möglichst klein ist.

amerikanische Option

Option, die jederzeit bis zum bzw. am Verfalldatum ausgeübt werden kann.

Anleihe

Anleihe: Sammelbegriff für verzinsliche Schuldverschreibungen mit fest vereinbarter Laufzeit. Als Emittenten treten sowohl Einrichtungen der öffentlichen Hand (z.B. Bund, Länder und Gemeinden) als auch private Unternehmen (Industrieobligationen, Industrieanleihen) auf. Anleihen sind eine günstige Finanzierungsalternative von Investitionsvorhaben gegenüber einer herkömmlichen Bankfinanzierung. Eine Anleihe verbrieft ein Gläubigerrecht, d.h., lautet auf einen bestimmten Betrag, den der Aussteller des Papiers, der Emittent, dem Anleger schuldet. Dieser Geldbetrag, auch Nennwert oder Nominalwert genannt, kann zum Beispiel auf 100,00 Euro oder auf einen anderen Betrag und/oder eine andere Währung lauten. Er wird dem Anleger zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt zurückgezahlt. Die Zeitspanne zwischen dem Verzinsungsbeginn einer Emission und der Rückzahlung (Tilgung) bezeichnet man als Laufzeit des Wertpapiers. Ist ein Teil der Laufzeit bereits abgelaufen, so bezeichnet man den bis zur Tilgung noch verbleibenden Zeitraum als Restlaufzeit. Zu den Anleihen zählen zum Beispiel Pfandbriefe, Industrieobligationen, Kommunalobligationen und öffentliche Anleihen.

Arbitrage

Ausnützung örtlicher oder internationaler Kursunterschiede gleicher Werte, wie z.B. Wertpapiere, Devisen, Banknoten, wobei diese Werte auf dem Markt mit den niedrigsten Preisen gekauft und auf dem Markt mit den höchsten Preisen verkauft werden. Im Idealfall ist die Arbitrage völlig risikofrei.

Aufgeld

Im Börsenhandel: Unterschied zwischen dem Nennwert und dem höheren Kurswert eines Wertpapiers, ausgedrückt in % des Nennwerts. Im Devisenhandel: Differenz zwischen dem Kassakurs und dem höheren Terminkurs.

Aufpreis

Im Börsenhandel: Unterschied zwischen dem Nennwert und dem höheren Kurswert eines Wertpapiers, ausgedrückt in % des Nennwerts. Im Devisenhandel: Differenz zwischen dem Kassakurs und dem höheren Terminkurs.

Auftrag gültig bis auf Widerruf

Aufträge, die solange im System verbleiben, bis sie entweder ausgeführt oder annulliert werden.

außerbörslich gehandelte Option

Nicht standardisierter Optionskontrakt, dessen Einzelheiten von den beiden Parteien im gegenseitigen Einverständnis festgelegt werden und der nicht an einer Börse gehandelt wird.

ausgeglichen

Bezeichnung für eine Position, die weder long noch short ist.

ausgeloste Short-Position

Options-Short-Position, die zur Ausübung ausgelost worden ist und für die noch keine Lieferung stattgefunden hat.

Auslosung

Zufallsverfahren, durch das die Börse diejenigen Optionsverkäufer bestimmt, welche ihrer eingegangenen Verpflichtung nachkommen und somit den Basiswert liefern bzw. entgegennehmen müssen.

Auslosungsanzeige

Mitteilung an den Stillhalter, daß seine Option zur Ausübung ausgelost wurde.

Ausübungsanzeige

Ankündigung des Optionsinhabers, daß er die Absicht hat, von seinem Optionsrecht Gebrauch zu machen, d.h. seine Kontrakte auszuüben. Für den Inhaber von Calls (Puts) bedeutet dies, daß er die Clearing-Stelle über seine Absicht informiert, den Basiswert zu kaufen (verkaufen).

Ausübungslimit

Maximale Anzahl Optionskontrakte derselben Klasse, die ein Marktteilnehmer innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ausüben darf.

Ausübungspreis

Preis, zu dem der Basiswert bei Ausübung der Option gekauft bzw. verkauft werden kann.

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