Herr Alexander Otto, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 16.10.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 01.10.2020 über Folgendes informiert:
- Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
- Zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Mitteilung bestehen keine Absichten, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Deutsche EuroShop AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Deutsche EuroShop AG angestrebt.
- Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche EuroShop AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.
- Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch Eigenmittel.