Optimierung der Beteiligungsstruktur ermöglicht die ergebniswirksame Auflösung von Steuerrückstellungen in Höhe von rund 73 Mio. EUR / Anpassung der Prognose 2020 aufgrund der Marktentwicklung
Die Deutsche EuroShop AG hat auf Basis der im März 2019 veröffentlichten Entscheidung des Großen Senats des BFH zur erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung ihre steuerliche Beteiligungsstruktur überprüft. Demnach ist es möglich, durch konzerninterne gesellschaftsrechtliche Veränderungen eine Beteiligungsstruktur zu schaffen, die es bei weiteren fünf Tochtergesellschaften, an denen die Deutsche EuroShop AG nicht alleinige Gesellschafterin ist, zukünftig wieder erlauben wird, die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung in Anspruch zu nehmen.
Die geplante Umsetzung der Umstrukturierung steht teilweise noch unter dem Vorbehalt der Zustimmungen von Mitgesellschaftern und finanzierenden Banken bei den betroffenen Beteiligungen. Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG geht jedoch davon aus, dass die Transaktion noch bis zum Jahresende abgeschlossen werden kann.
Die neue Beteiligungsstruktur ermöglicht es, einen substanziellen Teil der bilanziell ausgewiesenen passiven latenten Steuern aufzulösen. Für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 geht der Vorstand von einem ergebniswirksamen Auflösungsbetrag von insgesamt rund 73 Mio. EUR aus, was einem positiven Einfluss auf das Konzernergebnis von 1,18 EUR je Aktie entspricht. Für die FFO und die EPRA Earnings ergeben sich aus der Auflösung für 2019 keine Effekte, jedoch reduziert sich nach der Umstrukturierung die laufende Gewerbesteuerbelastung ab dem Geschäftsjahr 2020.
Auf Basis der vorliegenden Informationen und der aktuellen Markteinschätzung wurden die Unternehmensprognosen überprüft. Der Vorstand bestätigt die bisherige Prognose für das Geschäftsjahr 2019. Für das Geschäftsjahr 2020 wird die Prognose leicht angepasst.
Die Situation am Vermietungsmarkt zeigt sich weiter anspruchsvoll und geht teilweise mit längeren Nachvermietungsprozessen bzw. Mietanpassungen einher. Dem gegenüber stehen weitere Zinseinsparungseffekte sowie die im Rahmen der steuerlichen Umstrukturierung erwarteten Steuerentlastungen.
Unter Einbeziehung der sich teilweise kompensierenden Effekte erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 nun:
- einen Umsatz von 221 bis 225 Mio. EUR (bisher 222 bis 226 Mio. EUR)
- ein operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 191 bis 195 Mio. EUR (bisher 194 bis 198 Mio. EUR)
- ein Ergebnis vor Steuern (EBT) ohne Bewertungsergebnis von 159 bis 162 Mio. EUR (bisher 161 bis 164 Mio. EUR)
- Funds from Operations (FFO) von 150 bis 153 Mio. EUR bzw. je Aktie zwischen 2,43 EUR und 2,47 EUR (unverändert)
Die geplante Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,60 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 bleibt davon unbeeinflusst.
Diese Mitteilung enthält - in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte - ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche EuroShop sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen. Erläuterungen zu verwendeten Finanzkennzahlen sind abrufbar unter www.deutsche-euroshop.de/Investor-Relations/Service/Glossar
Mitteilende Person: Patrick Kiss, Head of Investor & Public Relations
12.11.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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