DGAP-CMS: Scout24 AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Publiziert am 27.04.2020

Scout24 AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
27.04.2020 / 14:51
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Im Zeitraum vom 20. April 2020 bis einschließlich 23. April 2020 hat die Scout24 AG insgesamt 44.401 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 03. April. 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 AG beauftragtes Kreditinstitut.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen
in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs
in EUR
Handelsplattform (MIC Code)
20.04.2020 83.575 59,28 XETR
21.04.2020 87.802 59,22 XETR
22.04.2020 107.821 59,63 XETR
23.04.2020 101.937 59,19 XETR
  4.942 59,36 CHIX
  4.004 59,38 CHID
  31.178 59,27 BATE
  19.142 59,29 BATD
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 6. April 2020 bis einschließlich 23. April 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.003.624 Aktien.

Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Scout24 AG unter www.scout24.com/aktienrueckkauf2020 veröffentlicht.

München, den 27. April 2020

Scout24 AG

Der Vorstand



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