DGAP-PVR: Scout24 AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Publiziert am 11.01.2018

Scout24 AG

11.01.2018 / 11:34
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bezugnehmend auf die Stimmrechtsmitteilung vom 28.12.2017 (Datum der Schwellenberührung: 20.12.2017) hat uns Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, am 10. Januar 2018 folgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG (§ 27a WpHG alte Fassung) gemacht:

1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10% der Stimmrechte an der Scout24 AG überschritten hat, werden keinerlei strategische Ziele verfolgt. Vielmehr erfolgte der Erwerb der Stimmrechte im Rahmen der Kundenbetreuung.

2. Der Erwerb von weiteren Stimmrechten an der Scout24 AG durch Morgan Stanley, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung, in den kommenden zwölf Monaten ist möglich.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Scout24 AG durch Morgan Stanley wird nicht angestrebt.

4. Morgan Stanley strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Scout24 AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10% der Stimmrechte an der Scout24 AG überschritten hat, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Der Erwerb wurde finanziert durch eine Kombination aus Eigenmitteln von Morgan Stanley und Fremdmitteln.
 


11.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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