Ad-hoc-Mitteilungen

DGAP-Ad-hoc: Rheinmetall AG: Bremer Rheinmetall-Tochter akzeptiert Bußgeldbescheid

Rheinmetall AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

10.12.2014 17:01

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Rheinmetall Defence Electronics GmbH (RDE), eine Bremer
Tochtergesellschaft der Rheinmetall AG, wird - nach der erfolgten Befassung
der Gremien des Mutterkonzerns - einen am vergangenen Montag zugestellten
Bußgeldbescheid des Leitenden Oberstaatsanwalts in Bremen akzeptieren.
Damit endet das Unternehmensstrafverfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf,
es habe bei Rüstungsgeschäften mit Griechenland unerlaubt Zahlungen durch
einen Repräsentanten des Unternehmens in Griechenland gegeben. RDE wurde im
Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens zur Last gelegt, durch einen
Mangel an internen Kontrollen die verdächtigen Zahlungen an den
Vertriebspartner nicht aufgedeckt und unterbunden zu haben. Das
Gesamtbußgeld beträgt 37,07 MioEUR. Der darin enthaltene Anteil für die
Gewinnabschöpfung, der steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt bei
36,77 MioEUR.


10.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Rheinmetall AG
              Rheinmetall Platz 1
              40476 Düsseldorf
              Deutschland
Telefon:      +49 (0)211 473-4718
Fax:          +49 (0)211 473-4157
E-Mail:       franz-bernd.reich@rheinmetall.com
Internet:     www.rheinmetall.com
ISIN:         DE0007030009
WKN:          703000
Indizes:      MDAX
Börsen:       Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
              Standard), Hamburg, München, Stuttgart; Freiverkehr in
              Hannover
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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