Zurück

DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht 15:2 zu 15,00 EUR je Aktie

26-08-19
DGAP-Ad-hoc: DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht 15:2 zu 15,00 EUR je Aktie

DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht 15:2 zu 15,00 EUR je Aktie

26.08.2019 / 09:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG IST

 
 
Der Vorstand der DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG (DEFAMA) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von EUR 3.900.00,00 um bis zu EUR 520.000,00 durch Ausgabe von bis zu 520.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (die „Neuen Aktien") gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt.
 
Die Neuen Aktien sollen von der M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der DEFAMA im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 15:2 zum Bezugspreis von EUR 15,00 je Neuer Aktie zum Bezug anzubieten. Die Frist zum Bezug der Neuen Aktien beginnt am 29. August 2019 und endet am 11. September 2019. Die bestehenden Aktien der Gesellschaft werden vom 27. August 2019 an „ex Bezugsrecht" notiert.
 
Den Aktionären der Gesellschaft wird die Möglichkeit gewährt, über die Ausübung ihrer Bezugsrechte hinaus verbindliche Bezugsorders für weitere, von anderen Aktionären nicht bezogene, Neue Aktien gegen Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (Überbezugsrecht). Neue Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots oder des Überbezugs nicht gezeichnet werden, werden im Anschluss an die Bezugsfrist im Wege der Privatplatzierung qualifizierten Anlegern zum selben Preis zum Erwerb angeboten werden.
 
Die Gesellschaft plant, die zufließenden Mittel aus der Kapitalerhöhung für Investitionen in Bestandsobjekte und den Erwerb weiterer Immobilien verwenden. Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem heute im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der DEFAMA veröffentlichten Bezugsangebot entnommen werden.
 
 
Wichtige Hinweise
 
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eine zu veröffentlichenden Bezugsangebots. Das vollständige Bezugsangebot wird am 26. August 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
 
Insbesondere ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Weder die Bezugsrechte noch die Neuen Aktien sind oder werden nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung der „U.S. Securities Act") registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden.
 



Kontakt:
Mitteilende Person:

Matthias Schrade, Vorstand

26.08.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this