Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 MAR

Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG / Schlagwort(e): Prognose/Sonstiges
Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 MAR

05.12.2018 / 11:32 CET/CEST
Aktualisierung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc Mitteilung

Identität des Emittenten Deutsche Steuerberater-Versicherung
Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG
Poppelsdorfer Allee 24
53115 Bonn
   
ISIN DE000A13R483
   
WKN A13R48
   
Identität der mitteilenden Person Petra Albrecht, Vorstand
p.albrecht@ds-versicherung.de
0228/98213-52
Martin Bollmann, Vorstand
m.bollmann@ds-versicherung.de
0228/98213-60
Insiderinformation  
 

Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 MAR
Änderung des Jahresabschlusses 2017 und Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

Der Vorstand hat am 29. November 2018 einen geänderten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellt.
Mit diesem geänderten Jahresabschluss 2017 wurde festgestellt, dass per 31. Dezember 2017 die Solvabilitätskapitalanforderung nicht mehr bedeckt ist. Zum 31. Dezember 2017 beträgt die Solvabilitätskapitalanforderung 39.726.816,00 EUR. Die gesamten Eigenmittel belaufen sich zu diesem Stichtag auf 21.960.149,45 EUR. Dabei ist berücksichtigt, dass die Zurechnung des Nachrangkapitals gemäß § 214 Abs. 4 VAG im Fall fester Laufzeiten auf 25 % der Eigenmittel und 25 % der Solvabilitätskapitalanforderung begrenzt ist. Die Unterdeckung beträgt 17.766.666,55 EUR. Die Eigenmittel belaufen sich auf 55,3 % der Solvabilitätskapitalanforderung.

Auf der Grundlage des geänderten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 liegt eine Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung auch zum aktuellen Zeitpunkt vor.

Die Aufsichtsbehörde wurde nach § 134 Abs. 1 VAG über die Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung unterrichtet.

Die mit der Ad hoc Mitteilung vom 19. Oktober 2018 veröffentlichte drohende Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 ist bereits eingetreten.
Es droht weiterhin die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018.

Bekanntgabe der Insiderinformation 05.12.2018 / 11.00 Uhr
über den Dienstleister
EQS Group AG
Karlstr. 47
80333 München
 

Bonn, den 5. Dezember 2018

Petra Albrecht Martin Bollmann


05.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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