Zurück

DEFAMA kündigt Joint-Venture-Vertrag zum EKZ Radeberg

11-09-18
DGAP-Ad-hoc: DEFAMA kündigt Joint-Venture-Vertrag zum EKZ Radeberg

DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Joint Venture
DEFAMA kündigt Joint-Venture-Vertrag zum EKZ Radeberg

11.09.2018 / 13:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DEFAMA hat den mit der HD Gruppe geschlossenen Joint-Venture-Vertrag zum EKZ Radeberg gekündigt. DEFAMA wird den für 2019 geplanten Umbau des Objekts gemeinsam mit dem beauftragten Architekten und einem neu eingestellten erfahrenen Projektleiter umsetzen. Der Bauantrag wird in wenigen Wochen gestellt.
 
Unverändert erwartet DEFAMA für 2018 einen Jahresüberschuss von 1,75 Mio. EUR sowie einen FFO von 3,4 Mio. EUR. Der mit Umsetzung des Joint-Ventures avisierte positive Einmaleffekt von rund 900 TEUR im laufenden Jahr entfällt. Hingegen erhöht sich der im kommenden Jahr mögliche Sondergewinn aus dem nach Umbau geplanten Verkauf des Objekts nun auf einen deutlich siebenstelligen Betrag. Obwohl DEFAMA die Vermarktung noch nicht gestartet hat, haben mehrere potenzielle Käufer bereits konkretes Interesse angemeldet.



Kontaktadresse
 
DEFAMA
Deutsche Fachmarkt AG
Nimrodstr. 23
13469 Berlin
 
Internet:   www.defama.de
 
 
Mitteilende Person
 
Matthias Schrade, Vorstand
 
Tel.:  +49 (0) 30 / 555 79 26 - 0
Fax:   +49 (0) 30 / 555 79 26 - 2
Mail:  schrade@defama.de

11.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this