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KST Beteiligungs AG löst sich aus Pensionsverpflichtung und schlägt Liquidation der Gesellschaft vor

07-10-16

DGAP-Ad-hoc: KST Beteiligungs AG löst sich aus Pensionsverpflichtung und schlägt Liquidation der Gesellschaft vor


KST Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges
07.10.2016 16:09

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Stuttgart, den 7. Oktober 2016

KST Beteiligungs AG löst sich aus Pensionsverpflichtung und schlägt Liquidation der Gesellschaft vor

Die KST Beteiligungs AG wird sich aus einer gegenüber dem ehemaligen Vorstand bestehenden Pensionsverpflichtung gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrages in Höhe von ca. 1,26 Mio. Euro vollständig lösen und damit alle sich aus dieser Pensionsverpflichtung ergebenden Zahlungsverpflichtungen und zusätzlichen Risiken in Bezug auf die zukünftige Einkommensentwicklung und die Entwicklung der allgemeinen Lebenserwartung vollumfänglich beseitigen. Eine entsprechende Vereinbarung ist unterschriftsreif und soll kurzfristig unterzeichnet werden.
Entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften des HGB waren in der Bilanz der KST Beteiligungs AG zum 31.12.2015 in Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft vor Verrechnung mit Rückdeckungsansprüchen (TEUR 91) Rückstellungen in Höhe von TEUR 920 Euro gebildet worden. Wie allgemein bekannt, bestehen zwischen dem handelsrechtlich anzuwendenden Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen und dem aktuell realisierbaren Zinsniveau, das vereinbarungsgemäß für die Ermittlung eines wirtschaftlich angemessenen Ausgleichsbetrages beizumessen ist, eine erhebliche Diskrepanz, sodass sich mit Abschluss dieser Vereinbarung eine im Geschäftsjahr 2016 wirksame einmalige bilanzielle Belastung in Höhe von ca. TEUR 340 ergeben wird. Aus Sicht der Gesellschaft übersteigen jedoch die wirtschaftlichen Risiken, denen sich die KST im Zusammenhang mit der Entwicklung der Pensionsverpflichtung zukünftig über einen langen Zeitraum ausgesetzt sieht, den Aufwand aus der vorliegenden Vereinbarung deutlich.

Das aktuelle Management hat in den vergangenen Monaten große Fortschritte in der Effizienz der Geschäftstätigkeit der KST erreicht und hat inzwischen erhebliche Kosteneinsparungen realisiert. Die getroffenen Maßnahmen haben im Vergleich zu früheren Geschäftsjahren zu einer nun deutlichen verbesserten geschäftlichen Aufstellung der KST geführt. Jedoch wird das der KST mögliche Geschäftsvolumen auch zukünftig nicht den Umfang erreichen, der erforderlich wäre, um langfristig ein ertragreiches und eine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichendes Beteiligungsgeschäft zu realisieren. Die negative Eigenkapitalentwicklung der KST in den zurückliegenden Geschäftsjahren unterlegt diese Einschätzung nachhaltig. Darüber hinaus stellt aus Sicht der Verwaltung die Rechtsform der Aktiengesellschaft nicht mehr einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen für die erfolgreiche Entwicklung einer aktiven Beteiligungsgesellschaft dar.
Die Lösung aus ihrer Pensionsverpflichtung eröffnet der KST Beteiligungs AG mit einer so möglichen Liquidation der Gesellschaft nun eine gesellschaftsstrategische Alternative, um aus dieser Situation heraus die wirtschaftlichen Interessen aller Aktionäre bestmöglich zu wahren. Aufsichtsrat und Vorstand sind der übereinstimmenden Überzeugung, dass die Rückzahlung des in der Gesellschaft vorhandenen Eigenkapitals an die Aktionäre die einzige den Interessen der Aktionäre gerecht werdende Lösung darstellt. Die Verwaltung wird daher nach Unterzeichnung der o.g. Übertragungsvereinbarung der Hauptversammlung der Gesellschaft die Auflösung und Abwicklung der KST Beteiligungs AG vorschlagen.
KST Beteiligungs AG
Der Vorstand


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