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LANXESS Aktiengesellschaft: Korrektur der Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
LANXESS Aktiengesellschaft 02.02.2015 16:25 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Korrektur der Veröffentlichung vom 29. Januar 2015: Die BlackRock, Inc., New York, NY, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der LANXESS Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland am 26.01.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,03% (das entspricht 4605395 Stimmrechten) betragen hat. 2,53% der Stimmrechte (das entspricht 2316822 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2,80% der Stimmrechte (das entspricht 2558183 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Bitte beachten Sie, dass die genannte Gesamtsumme nicht notwendigerweise der Summe der detailliert zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Stimmrechtsanteile innerhalb der BlackRock Gesellschaftsstruktur mehrfach zugeordnet werden. 02.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: LANXESS Aktiengesellschaft Kennedyplatz 1 50569 Köln Deutschland Internet: www.lanxess.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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