Henkel AG & Co. KGaA

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EQS-PVR News vom 27.11.2023

Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Henkel AG & Co. KGaA
Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
27.11.2023 / 17:59 CET/CEST
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Düsseldorf, 27. November 2023

 

Der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf, ist mitgeteilt worden, dass der Stimmrechtsanteil der Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel zum 23. November 2023 insgesamt 61,82% der Stimmrechte (160.599.025 Stimmen) an der Henkel AG & Co. KGaA (ISIN DE0006048408) beträgt und gehalten wird von

 

  • 139 Mitgliedern der Familien der Nachfahren des Unternehmensgründers Fritz Henkel,
  • achtzehn von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Stiftungen,
  • drei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Trusts,
  • zwei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung und zwölf GmbH & Co. KG’s,

 

aufgrund eines Aktienbindungsvertrages gemäß § 34 Abs. 2 WpHG, wobei die von den zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und zwölf GmbH & Co KG’s gehaltenen Anteile in Höhe von insgesamt 15,89% der Stimmrechte (41.284.284 Stimmen) den Mitgliedern der Familie, die diese Gesellschaften kontrollieren, auch nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.

 

Für kein Mitglied des Aktienbindungsvertrags besteht, auch bei Hinzurechnung der mit Nießbrauchverträgen ausdrücklich eingeräumten Stimmrechte, die Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens bzw. Überschreitens der Schwelle von 3% oder mehr der Stimmrechtsanteile an der Henkel AG & Co. KGaA.

 

Bevollmächtigte der Mitglieder des Aktienbindungsvertrages der Familie Henkel ist Frau Dr. Simone Bagel-Trah, Deutschland.

 

(Letzte Meldung: 12. April 2022)

 

Henkel AG & Co. KGaA



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