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DGAP-News News vom 07.06.2022

windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 4. Juli 2022

DGAP-News: windeln.de SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 4. Juli 2022
07.06.2022 / 12:39
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Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 4. Juli 2022

München, 7. Juni 2022: Der Vorstand der windeln.de SE ("windeln.de" oder "Gesellschaft"; ISIN DE000WNDL300 und DE000WNDL318) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die bislang bis zum 8. Juni 2022 (einschließlich) laufende Frist zur Ausübung der Bezugsrechte aus dem durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2022 veröffentlichten Bezugsangebot im Zusammenhang mit der laufenden Kapitalerhöhung auf Basis des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Januar 2022 bis zum 4. Juli 2022 (einschließlich) zu verlängern.

Grund für die erneute Fristverlängerung sind die fortdauernden Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in der Volksrepublik China. Zwei Investoren hatten sich im Rahmen von verbindlichen Verpflichtungsvereinbarungen im Vorfeld der laufenden Kapitalerhöhung gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, Neue Aktien im Gegenwert von bis zu insgesamt EUR 5,5 Millionen im Rahmen der Kapitalerhöhung zu erwerben ("Verpflichtungsvereinbarungen"). Das Management dieser Investoren ist in der Volksrepublik China ansässig. Ungeachtet der seit dem 1. Juni 2022 geltenden Lockerungen bestimmter Eindämmungsmaßnahmen sehen sich die Investoren aufgrund fortbestehender Einschränkungen nach eigenen Angaben derzeit nicht in der Lage, ihre Verpflichtungen in dem zuletzt vorgesehenen zeitlichen Rahmen zu erfüllen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erwarten ohne die Erfüllung der beiden Verpflichtungsvereinbarungen im Rahmen der Kapitalerhöhung keine ausreichende Nachfrage, um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 zu decken. Die zeitliche Verschiebung soll es diesen Investoren ermöglichen, ihren Verpflichtungen zum Erwerb der neuen Aktien im Gegenwert von bis EUR 5,5 Millionen nachzukommen.

Um alle potentiellen Investoren gleich zu behandeln und auch den bestehenden Aktionären die Möglichkeit zu geben, während der verlängerten Frist ihre Bezugsrechte auszuüben, soll die Bezugsfrist entsprechend verlängert werden. Auch die Frist für die Ausübung des im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung gewährten Mehrbezugsrechts wird entsprechend verlängert.

Weitere Informationen zur verlängerten Bezugsfrist, zur Kapitalerhöhung und insbesondere auch zu Risikohinweisen im Zusammenhang mit einer Investition in die im Rahmen des Bezugsangebots angebotenen neuen Aktien der Gesellschaft finden Sie in dem am 30. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebot, den beiden vorherigen am 13. April 2022 und am 11. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über Verlängerungen der Bezugsfrist sowie in der weiteren Bekanntmachung über die Verlängerung der Bezugsfrist, welche voraussichtlich am 8. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird. Die vorgenannten Veröffentlichungen sind auch auf der Website der windeln.de SE (www.corporate.windeln.de) verfügbar bzw. werden dort verfügbar sein.

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Diese Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in die Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere sind und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden und dürfen in den Vereinigten Staaten nur unter Nutzung einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten statt.

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