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DGAP-Ad-hoc News vom 23.07.2021

Vonovia SE: Mindestannahmeschwelle bei Deutsche Wohnen-Übernahmeangebot voraussichtlich nicht erreicht

Vonovia SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Vonovia SE: Mindestannahmeschwelle bei Deutsche Wohnen-Übernahmeangebot voraussichtlich nicht erreicht

23.07.2021 / 16:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN LÄNDER ODER INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch

Vonovia SE: Mindestannahmeschwelle bei Deutsche Wohnen-Übernahmeangebot voraussichtlich nicht erreicht

Bochum, 23. Juli 2021


Die Vonovia SE ("Vonovia") wird nach derzeitigem Stand die Mindestannahmequote ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG ("Deutsche Wohnen") voraussichtlich nicht erreichen. Hierbei wird angenommen, dass es nicht zu wesentlichen Erhöhungen der Annahmequote innerhalb der verbleibenden Nachbuchungsfrist kommt, die bis heute Abend, 18:00 Uhr, läuft.

Nach den aktuell vorliegenden Informationen wurde das am 23. Juni 2021 veröffentlichte Angebot, dessen Annahmefrist am 21. Juli 2021, 24:00 Uhr MESZ, auslief, für rund 47,62 % der Deutsche Wohnen-Aktien angenommen (unter Berücksichtigung der Deutsche Wohnen-Aktien, die von Vonovia bereits unmittelbar gehalten werden).


Wesentliche Bedingung für den Vollzug des Angebots ist das Erreichen der Mindestannahmeschwelle von über 50 % (wie in Ziffer 11.1.1 der Angebotsunterlage definiert).

Vonovia wird die Zahl der während der regulären Annahmefrist in das Angebot eingelieferten Aktien der Deutsche Wohnen voraussichtlich am 26. Juli 2021 veröffentlichen.

Vonovia ist weiterhin der Auffassung, dass ein Zusammenschluss mit der Deutsche Wohnen strategisch sinnvoll ist und Mehrwert für die Aktionäre beider Unternehmen schafft. Vonovia sieht den Angebotspreis von EUR 52 je Deutsche Wohnen-Aktie weiter als angemessen an und wird die ihr zur Verfügung stehenden Optionen, wie zum Beispiel einen Verkauf der derzeit bereits von Vonovia gehaltenen Aktien an der Deutsche Wohnen, den Erwerb weiterer Aktien oder ein erneutes öffentliches Angebot sorgfältig prüfen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen").

Die Aktien der Vonovia SE wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der Vonovia SE, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Aktien der Vonovia SE gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in den USA statt.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden", „erwarten", „glauben", „schätzen", „beabsichtigen", „anstreben", „davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren zukünftige Richtigkeit (dies gilt insbesondere für Sachverhalte, die außerhalb der Kontrolle der Vonovia SE liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Vonovia SE liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Vonovia SE ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.


Kontakt:

Vonovia SE
Rene Hoffmann
Leiter Investor Relations
Telefon: 0234 314 - 1629
Rene.Hoffmann@vonovia.de

Vonovia SE
Klaus Markus
Leiter Konzernkommunikation
Telefon: 0234 314 - 1149
Klaus.Markus@vonovia.de

23.07.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



 
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