Vita 34 AG

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DGAP-News News vom 16.06.2021

Vita 34 AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

DGAP-News: Vita 34 AG / Schlagwort(e): Sonstiges
16.06.2021 / 15:00
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VITA 34 AG

Leipzig

ISIN DE000A0BL849 / WKN A0BL84

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG


Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019 der Vita 34 AG, Leipzig, fehlerhaft sind:

1. In der Bilanz des Konzernabschlusses zum 31.12.2019 sind die Vertragsverbindlichkeiten (14,4 Mio. €; 24% der Bilanzsumme) deutlich zu niedrig und das Eigenkapital deutlich zu hoch ausgewiesen. In der Bilanz des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 sind der passive Rechnungsabgrenzungsposten (7,0 Mio. €; 18% der Bilanzsumme) deutlich zu niedrig und das Eigenkapital deutlich zu hoch ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 und auch in den vorangegangenen Geschäftsjahren wurden die Transaktionspreise aus Mehrkomponentenvereinbarungen jeweils mit einem zu hohen Erlösanteil auf die zu Vertragsbeginn als Umsatz zu erfassende Leistungsverpflichtung "Erstellung eines Stammzellendepots" und mit einem zu niedrigen Erlösanteil auf die zunächst als Vertragsverbindlichkeit abzugrenzende Leistungsverpflichtung "künftige Lagerung über 25 bzw. 50 Jahre" allokiert.

Die im Konzernabschluss vorgenommene Aufteilung der Transaktionspreise verstößt gegen IFRS 15.74, wonach diese auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen sind. Die im Jahresabschluss vorgenommene Aufteilung der Transaktionspreise verstößt gegen das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz HGB).

2. In der Konzernbilanz zum 31.12.2019 sind die immateriellen Vermögenswerte (18,5 Mio. €; 30% der Bilanzsumme) und das Eigenkapital zu hoch ausgewiesen. Erworbene Kundenverträge wurden im Geschäftsjahr 2019 und in den vorangegangenen Geschäftsjahren mit zu geringen Beträgen abgeschrieben, da diese über Zeitraume zwischen 23 und 28 Jahren linear abgeschrieben werden, obwohl im Rahmen der Zugangsbewertung dieser Verträge eine deutlich kürzere Laufzeit der Verträge erwartet wurde.

Die erfassten Abschreibungsbeträge verstoßen gegen IAS 38.97, wonach immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer planmäßig über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind.
 

Leipzig, den 14.06.2021

Vita 34 AG

Der Vorstand



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