| Nakiki SE / Schlagwort(e): Absichtserklärung/RechtssacheNakiki SE: Letter of Intent über Covid-Masken-Klage; Streitwert bis zu 34 Mio EUR
 
 07.08.2024 / 10:34 CET/CEST
 Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
 
 
 
 Die Nakiki SE teilt mit, dass ihre Tochtergesellschaft Legal Finance SE heute einen Letter of Intent über die Prozessfinanzierung einer sogenannten Coronamasken-Klage mit einem Streitwert von bis zu 34 Mio. EUR gezeichnet hat. 
 Das Unternehmen, das 2020 mit der Bundesrepublik Deutschland einen Vertrag über die Lieferung von Coronamasken abgeschlossen hat, wurde nicht bezahlt und klagt nunmehr auf Zahlung ausstehender Rechnungen. Der Rechtsstreit befindet sich in der ersten Instanz.
 
 Der Letter of Intent sieht, vorbehaltlich des Abschlusses des noch ausstehenden Prozessfinanzierungsvertrags sowie abhängig vom Ausgang des Prozesses, eine gestaffelte Beteiligung der Legal Finance SE in Höhe von 15 – 35 % am Prozessergebnis vor.
 
 Es handelt sich bei dieser Prozessfinanzierung nicht um die in der Ad hoc-Meldung vom 09.05.2024 genannte Klage, die sich weiterhin in einem Prüfungsstadium befindet, sondern um ein davon unabhängiges Verfahren.
 
 NAKIKI SE
 Johnsallee 30
 20148 Hamburg
 
 Telefon: +49 40 285 304 23-0
 Internet: https://nakikifinance.com/
 E-Mail: info@nakikifinance.com
 
 Handelsregister: AG München HRB 228000
 WKN: WNDL30
 ISIN: DE000WNDL300
 
 
 
 
 
 Ende der Insiderinformation
 
 
 
07.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com
 
 
 |