WESTGRUND Aktiengesellschaft

News Detail

DGAP-News News vom 02.07.2015

WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der WESTGRUND Aktiengesellschaft Berlin bzgl. der 5 % Pflichtwandelschuldverschreibung 2014/2016 ISIN DE000A11QVP2 WKN A11 QVP

DGAP-News: WESTGRUND Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe/Firmenübernahme

2015-07-02 / 14:24

---------------------------------------------------------------------
Bekanntmachung

der

WESTGRUND Aktiengesellschaft
Berlin


bzgl. der

5 % Pflichtwandelschuldverschreibung 2014/2016

ISIN DE000A11QVP2
WKN A11 QVP


In Bezug auf die Wandelschuldverschreibung der WESTGRUND Aktiengesellschaft über EUR 19.860.000,00, fällig am 23. April 2016 (ISIN DE000A11QPV2) (die "Wandelanleihe"), gibt die WESTGRUND Aktiengesellschaft bekannt, dass ein Kontrollwechsel im Sinne von § 15(1)(d) der Bedingungen der Wandelanleihe (die "Anleihebedingungen") eingetreten ist:

Die WESTGRUND Aktiengesellschaft hat am 26. Juni 2015 Kenntnis erlangt, dass das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der WESTGRUND Aktiengesellschaft, das am 30. April 2015 veröffentlicht wurde und gemäß Bekanntmachung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft für ca. 94,90% des Grundkapitals und der Stimmrechte der WESTGRUND Aktiengesellschaft angenommen worden ist, durch Eintritt aller Vollzugsbedingungen für das Übernahmeangebot am 26. Juni 2015 unbedingt geworden ist. Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft hat somit seit diesem Tag die Kontrolle über die WESTGRUND Aktiengesellschaft im Sinne der Anleihebedingungen erworben.
Als Wirksamkeitstag im Sinne von § 15(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen hat die WESTGRUND Aktiengesellschaft den 18. August 2015 (der "Wirksamkeitstag") bestimmt.

Gemäß § 15(1)(b) der Anleihebedingungen ist mit der Bekanntgabe des Kontrollwechsels jeder Anleihegläubiger berechtigt, eine Wandlung unter Verwendung einer Wandlungserklärung vorzunehmen, die der Wandlungsstelle mindestens zehn Kalendertage vor dem Wirksamkeitstag zugehen muss. Da zurzeit für die Anleihegläubiger das ordentliche Wandlungsrecht gemäß § 6(2) der Anleihebedingungen möglich ist, kommt dem vorstehend erläuterten Wandlungsrecht gemäß § 15(1)(b) der Anleihebedingungen keine eigenständige Bedeutung zu. Die Ausübung des ordentlichen Wandlungsrechts ist noch bis zum 15. Dezember 2015 (einschließlich) möglich.

Berlin, im Juli 2015

WESTGRUND Aktiengesellschaft
Der Vorstand



---------------------------------------------------------------------
2015-07-02 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch Unternehmen: WESTGRUND Aktiengesellschaft Joachimsthaler Strasse 34 10719 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 2000 914 20 Fax: +49 30 639 619 228 E-Mail: krienen@westgrund.de Internet: www.westgrund.de ISIN: DE000A0HN4T3, DE000A14KCW5 WKN: A0HN4T, A14KCW Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart  
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service  
--------------------------------------------------------------------- 374725 2015-07-02

Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von unserem Kooperationspartner