WESTGRUND Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 08.11.2012

Rücknahme von Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

Westgrund AG 

08.11.2012 13:33

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Herr Klaus Wecken hat uns am 08. November mitgeteilt, daß er die am 27. September 2012 im eigenen Namen mitgeteilte Schwellenunterschreitung und die im eigenen Namen mitgeteilte Schwellenüberschreitung bezüglich der Stimmrechte an der WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin, zurücknimmt. Grund hierfür ist, dass Herr Wecken nach der geübten Verwaltungspraxis der BaFin durch den Wechsel vom unmittelbaren Halten von Stimmrechten zur Zurechnung eines Stimmrechtsanteils nicht meldepflichtig gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wurde.



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