TLG IMMOBILIEN AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 20.10.2021

TLG IMMOBILIEN AG: Delisting der TLG-Aktien beabsichtigt, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 31,67 angekündigt, Unterstützung des öffentlichen Delis

TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Öffentliche Ausschreibung/Delisting
TLG IMMOBILIEN AG: Delisting der TLG-Aktien beabsichtigt, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 31,67 angekündigt, Unterstützung des öffentlichen Delis

20.10.2021 / 19:18 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

TLG IMMOBILIEN AG: Delisting der TLG-Aktien beabsichtigt, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 31,67 angekündigt, Unterstützung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch TLG

Berlin, Deutschland, 20. Oktober 2021 - Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG (die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12B8Z4 / WKN A12B8Z) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, in Abstimmung mit der Aroundtown SA ("Aroundtown"), die ca. 79,89 % der Aktien der Gesellschaft ("TLG-Aktien") hält, ein Delisting der TLG-Aktien durchzuführen und hierzu zu gegebener Zeit nach Veröffentlichung eines Delisting-Erwerbsangebots durch Aroundtown einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Zu diesem Zweck hat die TLG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit Aroundtown eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung hat sich Aroundtown verpflichtet, den Aktionären der TLG anzubieten, ihre Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 31,67 je TLG-Aktie zu erwerben.

Vorstand und Aufsichtsrat sind bei einer Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse des Unternehmens liegt. Dies beruht darauf, dass seit dem Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Aroundtown am 19. Februar 2020 der öffentliche Aktienmarkt als Finanzierungsoption für die TLG weniger sinnvoll ist. Der Streubesitz hat sich auf ca. 4 % reduziert und das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der Aktie hat im Vergleich zu den letzten sechs Monaten vor Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots erheblich abgenommen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet - vorbehaltlich einer genauen Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der Aroundtown eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die TLG-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Um den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit zu bieten, bereits vor Vollzug des Delisting-Erwerbsangebots ihre TLG-Aktien an die Gesellschaft zu veräußern, erwägt der Vorstand der Gesellschaft, TLG-Aktien im Rahmen eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots zurück zu erwerben. Sollte die Gesellschaft beschließen, einen solchen öffentlichen Aktienrückkauf durchzuführen, wird eine gesonderte Bekanntmachung folgen.

Kontakt:
Armin Heidenreich
TLG IMMOBILIEN AG
General Counsel
Hausvogteiplatz 12
10117 Berlin
Tel.: +49 30 2470 6343
E-Mail: armin.heidenreich@tlg.de

Haftungsausschluss

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Aktienrückkaufangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der TLG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Aktiengesetzes, und bestimmter, auf grenzüberschreitende Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben, anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der TLG können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können TLG oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Aktienrückkaufangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der TLG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der TLG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von TLG zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die TLG nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der TLG liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. TLG übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.


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