TLG IMMOBILIEN AG

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DGAP-PVR News vom 17.05.2018

TLG IMMOBILIEN AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

TLG IMMOBILIEN AG

17.05.2018 / 17:12
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Frau Maria Saveriadou ('Meldepflichtige') hat uns im eigenen Namen gemäß §§ 33 und 34 WpHG am 14. Mai 2018 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 5%, 10%, 15% und 20%-Meldeschwelle über Folgendes informiert:

1. Die Investition wurde weder als langfristiges strategisches Engagement, noch für Zwecke der Erzielung von Handelsgewinnen getätigt. Die Meldepflichtige hat die Aktien ohne eigene wirtschaftliche Interessen treuhänderisch durch Gesellschaften für Herrn Amir Dayan als ultimativ wirtschaftlich Berechtigten erworben.

2. Die Meldepflichtige erwägt nicht auf eigene Rechnung innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte an der TLG Immobilien AG zu erwerben. Die Meldepflichtige kann nicht beurteilen, ob Herr Amir Dayan beabsichtigt innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte an der TLG Immobilien AG durch eine indirekt von der Meldepflichtigen aufgrund eines Treuhandvertrags gehaltenen Einheit zu erwerben.

3. Die Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung der Verwaltungs-, Management- und/oder Aufsichtsorgane der TLG Immobilien AG an. Die Meldepflichtige kann nicht beurteilen, ob Herr Amir Dayan beabsichtigt Einfluss auf die Zusammensetzung der Verwaltungs-, Management- und/oder Aufsichtsorgane der TLG Immobilien AG durch eine indirekt von der Meldepflichtigen aufgrund eines Treuhandvertrags gehaltenen Einheit zu nehmen.

4. Die Meldepflichtige beabsichtigt nicht die Kapitalstruktur des Unternehmens zu ändern, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital sowie die Dividendenpolitik. Die Meldepflichtige kann nicht beurteilen, ob Herr Amir Dayan beabsichtigt die Kapitalstruktur des Unternehmens zu ändern, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital sowie die Dividendenpolitik.

5. Der Erwerb erfolgte durch die Ouram Holding S.à. r.l., eine Gesellschaft, die durch Herrn Amir Dayan, als ultimativ wirtschaftlich Berechtigten, kontrolliert wird. Die Meldepflichtige hat kein Eigenkapital oder Fremdkapital für den Ankauf genutzt.



17.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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