ThyssenKrupp AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ThyssenKrupp AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 26.03.2010 09:21 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock, Inc., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. März 2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen, Deutschland, ISIN DE0007500001, am 18. März 2010 die Schwelle von 3 % überschritten hat. Der Stimmrechtsanteil beträgt zu diesem Tag 3,01 % (dies entspricht 15.511.158 Stimmrechten). Alle Stimmrechte sind der BlackRock, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Duisburg und Essen, 26. März 2010 ThyssenKrupp AG Der Vorstand 26.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: ThyssenKrupp AG August-Thyssen-Str. 1 40211 Düsseldorf Deutschland Internet: www.thyssenkrupp.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |