Zur aktuellen Berichterstattung zum laufenden Gerichtsverfahren in den USA zwischen der SolarWorld-Tochtergesellschaft SolarWorld Industries Sachsen GmbH und dem Siliziumlieferanten Hemlock stellt der Vorstand der SolarWorld AG Folgendes fest:
Die Teilentscheidung des Gerichts über Kartelleinwendungen ist kein Urteil, sondern betrifft lediglich eine von mehreren gleichwertigen Einwendungen gegen die Klage und ist prozesstechnischer Natur.
Die Gesellschaft sieht keine höhere Risikoeinschätzung seit dem Prozessbeginn im März 2013 und hat dies seitdem kontinuierlich bilanziell gewürdigt. Die voraussichtlichen weiteren Prozessjahre der ersten und der sich unter Umständen anschließenden zweiten Instanz wird die SolarWorld nutzen, auch mit dem Siliziumlieferanten Hemlock eine Einigung und Regelung zur Weiterbelieferung abzuschließen. SolarWorld hat dies mit allen anderen Siliziumlieferanten erfolgreich vollzogen.
SolarWorld REAL VALUE: Die SolarWorld AG produziert und vertreibt Hightech-Solarstromlösungen und trägt damit weltweit zu einer sauberen Energieversorgung bei. Der Konzern mit Sitz in Bonn beschäftigt rund 3.700 Menschen und fertigt in Freiberg und Arnstadt (Deutschland) sowie in Hillsboro (USA). Vom Rohstoff Silizium, über Solarwafer und -zellen bis zum Solarstrommodul vereint das Unternehmen alle Produktionsstufen unter einem Dach. Dazu gehört auch eine eigene Forschung und Entwicklung. SolarWorld beliefert ihre Kunden in aller Welt über ein internationales Vertriebsnetz mit Standorten in Europa, den USA, Singapur und Südafrika. Das Unternehmen legt Wert auf hohe soziale Standards an seinen Standorten in aller Welt und hat sich einer ressourcen- und energiesparenden Produktion verpflichtet. SolarWorld wurde 1998 gegründet und ist seit 1999 börsennotiert. Mehr Informationen unter www.solarworld.de
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