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NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014
SHW AG: Widerruf der SHW-Aktien vom regulierten Markt beabsichtigt, Fortsetzung des Börsenhandels im Freiverkehr der Börse München (m:access) geplant, Erwerbsangebot an SHW-Aktionäre angekündigt
Aalen, 23.04.2019. Der Vorstand der SHW AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Abstimmung mit der Pierer Industrie AG, die aktuell mittelbar rund 50,2% der SHW-Aktien hält, den Widerruf der Zulassung der SHW-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen (sog. Delisting). Hierzu wird die Pierer Industrie AG ein begleitendes öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der SHW AG stellen.
Vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der Börse München beabsichtigt die SHW AG den börslichen Handel mit SHW-Aktien mittels einer Einbeziehung der SHW-Aktien in den Freiverkehr der Börse München im qualifizierten Segment m:access , das weitere Folgepflichten mit sich bringt, fortzusetzen. Zusätzlich soll auch eine Handelbarkeit der SHW-Aktien über das elektronische Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse über eine Einbeziehung der SHW-Aktien in den Freiverkehr (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen bleiben. Ein Handel mit SHW-Aktien an anderen Handelsplätzen oder Handelsplattformen wird nicht angestrebt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden zum heute von der Pierer Industrie AG angekündigten öffentlichen Erwerbsangebot eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben. Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der SHW-Aktien im regulierten Markt wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden.
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23.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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