SGL Carbon SE beschließt Kapitalerhöhung NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG IN DEN ODER IN DIE USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ZUDEM GELTEN WEITERE RECHTLICHE BESCHRÄNKUNGEN, SIEHE HIERZU AM ENDE DIESER MITTEILUNG.
Wiesbaden, 29. November 2016. Der Vorstand der SGL Carbon SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit mittelbaren Bezugsrechten der Aktionäre der Gesellschaft beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von 236.394.183,68 EUR um 76.800.000,00 EUR auf 313.194.183,68 EUR gegen Bareinlage durch die Ausgabe von 30.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 2,56 je Stückaktie, erhöht werden (die Neuen Aktien). Die Neuen Aktien werden rückwirkend ab 1. Januar 2016 voll dividendenberechtigt sein. Die Neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts mit einem Bezugsverhältnis von 40:13 zu einem Bezugspreis von 6,00 EUR je neuer Aktie angeboten. Die Aktionäre können damit für je 40 bestehende Aktien der SGL Carbon SE 13 Neue Aktien erwerben. „Die heute angekündigte Kapitalerhöhung und die erwarteten Erlöse aus den Verkäufen im Geschäftsbereich Performance Products werden dazu beitragen, eine solide finanzielle Grundlage für unsere Wachstumsbereiche schaffen“, so Dr. Jürgen Köhler, Vorstandsvorsitzender der SGL Group. „Die zukünftige SGL Group beabsichtigt, als innovatives Technologieunternehmen zusammen mit ihren Kunden Entwicklungen in den Bereichen Mobilität, Energieversorgung und Digitalisierung voranzutreiben. Dabei setzen wir auf unsere Kompetenz und jahrelange Erfahrung in der Herstellung, Weiterverarbeitung und Anwendung von hochwertigen Carbonfasern und Spezialgraphiten. Durch den Fokus auf zukunftsträchtige Industrien und Märkte erwarten wir, die Volatilität in unseren Geschäften besser ausgleichen zu können“. Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös von rund 180 Mio. EUR und beabsichtigt, den Nettoemissionserlös – zusammen mit den Nettoerlösen aus den Veräußerungen der Geschäftsaktivitäten ihres ehemaligen Berichtssegments Performance Products (PP) – zur vollständigen Tilgung oder zum vorzeitigen Rückkauf der 2018 fälligen Wandelanleihe und zur vorzeitigen vollständigen Tilgung der Unternehmensanleihe der Gesellschaft zu verwenden und dadurch zur Stärkung der Kapitalstruktur, Verbesserung des Verschuldungsgrads (Leverage Ratio) und Steigerung der finanziellen Flexibilität der Gruppe. Unter der Annahme, dass die Kapitalerhöhung zum 30. September 2016 abgeschlossen gewesen wäre, hätte sich die Eigenkapitalquote des Unternehmens von 6,0 Prozent auf 14,8 Prozent erhöht während der Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden zu Eigenkapital) sich zum 30. September 2016 von 6,12 auf 1,64 verringert hätte. Die Gesellschaft hat von ihren Großaktionären SKion GmbH und Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Festbezugserklärungen erhalten. Mit den Festbezugserklärungen hat sich jeder dieser Aktionäre dazu verpflichtet, sich gemäß seinem jeweiligen Anteil an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Die auf den Anteil der sich an der Kapitalmaßnahme nicht beteiligenden Aktionäre Volkswagen AG und Voith GmbH jeweils entfallenden Bezugsrechte werden durch ein Bankenkonsortium zeitnah und marktschonend umplatziert. Darüber hinaus hat der Aktionär Volkswagen AG erklärt, dass es derzeit im Vorstand keine Überlegungen gibt, seinen Bestand an SGL Carbon SE Aktien weiter zu verringern. Vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten Prospekts, die für den heutigen Tag erwartet werden, soll die Bezugsfrist, während der die Aktionäre der Gesellschaft ihre Bezugsrechte ausüben können, am 30. November 2016 beginnen und voraussichtlich am 13. Dezember 2016 (einschließlich) enden. Alle Neuen Aktien, die bis zum Ende der Bezugsfrist nicht gezeichnet wurden, sollen direkt nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden. Alle von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien sollen ab dem 30. November 2016 'ex Bezugsrecht' notieren. Ein Bankenkonsortium hat sich verpflichtet, die Neuen Aktien zu zeichnen und zum Bezugspreis zu übernehmen sowie diese den bestehenden Aktionären entsprechend den im Bezugsangebot genannten Bedingungen anzubieten. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am heutigen Tage im Bundesanzeiger nach Billigung des Prospektes veröffentlicht werden. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Amtsgericht von Wiesbaden soll am oder um den 13. Dezember 2016 erfolgen. Vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des gebilligten Prospekts werden die Bezugsrechte für die Neuen Aktien vom 30. November 2016 bis einschließlich 9. Dezember 2016 im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A2DA687 und der Wertpapierkennnummer (WKN) A2D A68 gehandelt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard), wird am oder um den 13. Dezember 2016 erwartet. Der Handel wird voraussichtlich am 14. Dezember 2016 beginnen. Es ist beabsichtigt, die Neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen.
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