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DGAP-PVR News vom 08.07.2015

Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Rheinmetall AG 

08.07.2015 10:40

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.




Die Wellington Group Holdings LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 1175090 Stimmrechten) betragen hat.
2,97% der Stimmrechte (das entspricht 1175090 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Darüber hinaus sind von den o.g. Stimmrechten 0,20% der Stimmrechte (das entspricht 79960 Stimmrechten) der Gesellschaft auch gleichzeitig gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

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Die Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 1175090 Stimmrechten) betragen hat.

2,97% der Stimmrechte (das entspricht 1175090 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

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Die Wellington Management Company LLG, Wilmington Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 1175090 Stimmrechten) betragen hat.

2,97% der Stimmrechte (das entspricht 1175090 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
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Die Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 1175090 Stimmrechten) betragen hat.

2,97% der Stimmrechte (das entspricht 1175090 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Darüber hinaus sind von den o.g. Stimmrechten 1,11% der Stimmrechte (das entspricht 437808 Stimmrechten) der Gesellschaft auch gleichzeitig gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

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              Deutschland
Internet:     www.rheinmetall.com
 
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