Ich nehme Bezug auf meine Stimmrechtsmitteilung nach §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vom 29. Mai 2020 betreffend die ProSiebenSat.1 Media SE.
Aufgrund der am 26. Mai 2020 erfolgten Überschreitung der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien an der ProSiebenSat.1 Media SE teile ich, auch für die unter Ziffer 8 der Stimmrechtsmitteilung vom 29. Mai 2020 genannten weiteren Tochterunternehmen
-Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A (Mailand, ltalien),
-Mediaset S.p.A. (Cologno Monzese, Italien) und
-Mediaset España Comunicación, S.A. (Madrid, Spanien),
gemäß § 43 Abs. 1 WpHG das Folgende hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der verwendeten Mittel mit:
Ι. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:
- Der Erwerb der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele. Dies gilt auch für den Erwerb νοn Stimmrechten an der ProSiebenSat.1. Media SE am 26. Mai 2020, der zur Überschreitung der Schwelle νοn 10 % der Stimmrechte aus Aktien führte. Wie mit Stimmrechtsmitteilung vom 15. Juni 2020 mitgeteilt, wurde diese Schwelle nur für einen begrenzten Zeitraum überschritten.
- Es ist derzeit nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, mίt Ausnahme von solchen Stimmrechten, die Gegenstand von bereits gehaltenen lnstrumenten sind.
- Es ίst derzeit keine Einflussnahme auf dίe Besetzung νοn Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ProSiebenSat.1 Media SE angestrebt, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE hίnausgeht.
- Es ist derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis νοn Eίgen- und Fremdfinanzierung und dίe Dividendenpolitik, angestrebt.
ΙΙ. lch teίle nach § 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass die Mediaset S.p.A. und die Mediaset España Comunicación, S.A. Fremdmittel zur Fίnanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE eingesetzt haben. lm Hinblick auf meine Person sowie die Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. und die Mediaset S.p.A. (Letztere nur hinsichtlich der Stimmrechte, die durch ihre Tochtergesellschaft España Comunicación, S.A. gehalten werden) erfolgte der Erwerb als Folge der Zurechnung der Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Insoweit wurden zur Finanzίerung des Erwerbs der Stimmrechte weder Eigenmittel noch Fremdmittel aufgewendet.