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DGAP-Ad-hoc News vom 22.06.2015

PNE WIND AG: Einberufungs- bzw. -ergänzungsverlangen für eine neue Hauptversammlung

PNE WIND AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
22.06.2015 07:51

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Cuxhaven, 22. Juni 2015 - Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und Herr Zours haben der Gesellschaft am Freitag Abend nach Börsenschluss ein Hauptversammlungseinberufungsverlangen und die Deutsche Balaton AG zudem gleichzeitig ein entsprechendes Ergänzungsverlangen übermittelt, das die Gesellschaft geprüft hat und insgesamt für zulässig hält. Sie fordern von der Gesellschaft, unverzüglich eine neue Hauptversammlung auf zwei Tage einzuberufen. Neben Tagesordnungspunkten, die bereits auf der für den 16. Juni einberufenen Hauptversammlung standen, enthält das Einberufungs- bzw. Ergänzungsverlangen u.a. den Antrag, den bestehenden Aufsichtsrat insgesamt abzuwählen, den Aufsichtsrat auf drei Personen zu verkleinern, die Entlastung von sämtlichen Mitgliedern von Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrats Kuprian, Dr. Fischer, Abhari, Vazquez, Dr. Aden und Rolfs zu verweigern, sowie die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 auf EUR 25.000 pro Person zu reduzieren. Zudem soll § 11 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) insgesamt neu gefasst werden mit einer allein festen Vergütung von EUR 30.000 pro Jahr (bzw. das doppelte für den Aufsichtsratsvorsitzenden und das eineinhalbfache für seinen Stellvertreter).

Die Antragsteller schlagen zudem vor, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht zu bestellen.

Schließlich verlangen die Antragsteller, zwei Sonderprüfungsanträge auf die Tagesordnung zu setzen. Die eine Sonderprüfung soll sich auf die Vorgänge bei der Hauptversammlung vom 16. Juni beziehen hinsichtlich der nicht erfolgten Verkündung von Abstimmungsergebnissen. Die andere Sonderprüfung soll der Untersuchung der Vorgänge bei der Vergütung und Zahlungen an die Organmitglieder in dem Zeitraum der Geschäftsjahre 2008 bis 30. Juni 2015 dienen. Zum Sonderprüfer soll in beiden Fällen Herr Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, München, bestellt werden.

Als Geschäftsordnungsantrag wird zudem die Abwahl der Versammlungsleiter und die Wahl eines neuen Versammlungsleiters verlangt, sollten Herr Kuprian oder Herr Dr. Fischer die Versammlungsleitung übernehmen.
Die Gesellschaft prüft derzeit, wann und an welchem Ort die nächste Hauptversammlung unter Berücksichtigung der Anträge der Antragsteller durchgeführt werden kann.



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