Die Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter, Deutschland, hat uns am 19.12.2018 mit Bezug auf ihre Stimmrechtsmitteilung vom 12.12.2018 Folgendes gem. § 43 WpHG mitgeteilt:
- Ihre Beteiligung an der Aurubis AG dient aus heutiger Sicht primär der Umsetzung eigener strategischer Ziele.
- Sie kann sich vorstellen, in Abhängigkeit von der Marktentwicklung und den weiteren wirtschaftlichen Gegebenheiten innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Aurubis AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Ein Mitglied ihres Vorstandes nimmt ein Aufsichtsratsmandat bei der Aurubis AG wahr. In diesem Rahmen und unter Zugrundelegung ihrer Aktionärseigenschaft nimmt sie gegebenenfalls Einfluss auf die Besetzung weiterer Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane der Aurubis AG.
- Sie strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Aurubis AG an.
- Für den Erwerb der Stimmrechte an der Aurubis AG sind ausschließlich Eigenmittel verwendet worden.
Die vorstehende Mitteilung erfolgt aufgrund der von ihrem Tochterunternehmen Salzgitter Mannesmann GmbH an der Aurubis AG gehaltenen Stimmrechte, die ihr gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
Diese Mitteilung gibt die Salzgitter Aktiengesellschaft auch für ihr Tochterunternehmen Salzgitter Mannesmann GmbH gem. § 37 WpHG ab.