Aurubis AG

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DGAP-PVR News vom 20.08.2015

Aurubis AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Aurubis AG 

20.08.2015 14:43

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die J.P. Morgan Investment Management Inc., New York, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.08.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Aurubis AG, Hamburg, Deutschland am 17.08.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,32% (das entspricht 1491858 Stimmrechten) betragen hat. 0,24% der Stimmrechte (das entspricht 109874 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. 3,07% der Stimmrechte (das entspricht 1381984 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die JPMorgan Asset Management (UK) Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.08.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Aurubis AG, Hamburg, Deutschland am 17.08.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,32% (das entspricht 1491858 Stimmrechten) betragen hat.
2,99% der Stimmrechte (das entspricht 1345964 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. 0,32% der Stimmrechte (das entspricht 145894 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die JPMorgan Chase Bank, National Association, Columbus, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.08.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Aurubis AG, Hamburg, Deutschland am 17.08.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,32% (das entspricht 1491858 Stimmrechten) betragen hat.
0,08% der Stimmrechte (das entspricht 36020 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. 3,24% der Stimmrechte (das entspricht 1455838 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.


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