MPC Münchmeyer Petersen Capital AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG beschließt Kapitalerhöhung
01.03.2018 / 17:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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MPC Münchmeyer Petersen Capital AG beschließt Kapitalerhöhung
- Ausgabe von bis zu 3.042.790 neuen Aktien (entspricht bis zu 10% des Grundkapitals) im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding)
- Emissionserlös soll primär für neue Co-Investments in den Bereichen Real Estate, Shipping und Infrastructure verwendet werden
Hamburg, 1. März 2018 - Der Vorstand der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG ("MPC Capital AG" oder die "Gesellschaft", ISIN DE000A1TNWJ4) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung beschlossen. Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG das Grundkapital der MPC Capital AG um nominal bis zu EUR 3.042.790,00 erhöht werden. Dies entspricht bis zu 10% des bisherigen Grundkapitals. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 3.042.790 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die "Neuen Aktien"). Damit wird sich das Grundkapital der Gesellschaft nach erfolgreicher Durchführung der Kapitalerhöhung von derzeit EUR 30.427.916,00 auf bis zu EUR 33.470.706,00 erhöhen.
Die Neuen Aktien sollen im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens im Rahmen einer Privatplatzierung von der Joh. Berenberg Gossler & Co. KG ("Berenberg") qualifizierten Anlegern im Sinne des § 2 Nr. 6 WpPG außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter den Voraussetzungen von Rule 903 oder Rule 904 der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") sowie in den Vereinigen Staaten von Amerika qualifizierten institutionellen Käufern (Qualified Institutional Buyers - QIBs), wie sie in Rule 144A des Securities Act definiert sind, ohne Prospekt zu einem Platzierungspreis, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet, angeboten werden. Das Platzierungsverfahren beginnt am heutigen Tag und wird voraussichtlich am 2. März 2018 abgeschlossen. Im Anschluss wird die MPC Capital AG den Platzierungspreis der Neuen Aktien festsetzen.
Die Neuen Aktien sollen prospektfrei in den Börsenhandel in der bestehenden Notierung im Open Market (Scale) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden und sind ab dem 1. Januar 2017 dividendenberechtigt.
Die MPC Capital AG hat mit Berenberg einen sechsmonatigen Lock-Up mit marktüblichen Ausnahmen vereinbart. Der erste Handelstag der Neuen Aktien ist voraussichtlich der 5. März 2018.
Kontakt und mitteilende Person nach Art. 17 MAR
MPC Capital AG
Stefan Zenker
Leiter Investor Relations & Public Relations
Tel. +49 (40) 380 22-4347
E-Mail: s.zenker@mpc-capital.com
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll in erster Linie zur Finanzierung des weiteren Wachstums der Gesellschaft verwendet werden.
Im Zusammenhang mit neuen sachwertbasierten Kapitalanlagen sind weitere Beteiligungen im Rahmen von Co-Investments beabsichtigt. Um den Interessensgleichlauf mit den Investoren zu gewährleisten und am Wertsteigerungspotential der Investments zu partizipieren, beteiligt sich die MPC Capital Group mit bis zu 10% am Eigenkapital eines Projekts.
Die gut gefüllte Projekt-Pipeline umfasst allein innerhalb der nächsten Monate Co-Investments in Höhe von rund EUR 30 Mio. Der durchschnittliche Co-Investmentanteil von 5% spiegelt die 'Asset Light'-Strategie der MPC Capital AG wider. Das Gesamtprojektvolumen beläuft sich somit auf ca. 1,2 Mrd. EUR.
Von den für 2018 geplanten Co-Investments in Höhe von rund EUR 30 Mio. hat MPC Capital bereits rund EUR 19 Mio. fest zugesagt.
Die Pipeline verteilt sich auf Projekte in den Segmenten Real Estate (65%), Infrastructure (25%) und Shipping (10%), die nach Ansicht des Unternehmens das nachhaltige, profitable Wachstum der MPC Capital Group unterstützen dürften.
Real Estate:
Im Mittelpunkt stehen Investitionen in die europaweite Ausdehnung der Micro-Living-Plattform und in das niederländische Development-Projekt 'Bajes Kwartier'. Die niederländische Tochter der MPC Capital AG hatte im September 2017 im Rahmen einer Ausschreibung den Zuschlag für die Revitalisierung eines Immobilienareals in Amsterdam erhalten.
Infrastructure:
Weiteres Potential sieht die MPC Capital AG in dem Ausbau der Plattform für erneuerbare Energien in der CARICOM-Region sowie in Green- und Brownfield-Industrieanlagen.
Shipping:
Die MPC Capital AG hat eine Reihe von Investitionszielen im Container- und Bulkerbereich identifiziert, die für ein Co-Investment in Frage kommen.
Alles in allem befindet sich die MPC Capital Group als verlässlicher Partner für Co-Investments auf einem soliden Wachstumspfad mit einer stabilen Projekt-Pipeline. Zusätzlich zu den aktuell verfügbaren liquiden Mitteln in Höhe von EUR 28,9 Mio. (Bilanzstichtag 31. Dezember 2017) beabsichtigt die MPC Capital AG, mit der Kapitalerhöhung die Finanzierung der neuen Investitionen zu sichern und zusätzliche Flexibilität für die weitere Wachstumsfinanzierung der MPC Capital-Gruppe zu erreichen.
Über die MPC Capital AG
Die MPC Capital AG ist ein international agierender Asset- und Investment-Manager mit Spezialisierung auf sachwertbasierte Investitionen. Gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen entwickelt und managt die Gesellschaft Kapitalanlagen für internationale institutionelle Investoren, Family Offices und professionelle Anleger. Der Fokus liegt auf den Asset-Klassen Real Estate, Shipping und Infrastructure. Die MPC Capital AG ist seit 2000 börsennotiert und beschäftigt konzernweit etwa 260 Mitarbeiter.
Disclaimer
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG ('MPC Capital AG') in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der MPC Capital AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika werden die Wertpapiere ausschließlich an 'Qualified Institutional Buyers' im Sinne von Rule 144A des Securities Act angeboten und verkauft. Weder die MPC Capital AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.
Weder die MPC Capital AG, noch die Joh. Berenberg Gossler & Co. KG ('Berenberg') oder eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU, die 'Prospektrichtlinie') umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. e der Prospektrichtlinie ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die MPC Capital AG, Berenberg oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
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