Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Planegg/München, 10. März 2022
Ad hoc: MorphoSys AG meldet nicht zahlungswirksame Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von rund 231 Mio. € nach Konsolidierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten; entsprechende Erhöhung des operativen Konzernaufwands in 2021
Die MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gibt heute bekannt, dass sie eine nicht zahlungswirksame Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von rund 231 Mio. € vornehmen wird. Diese Abschreibung resultiert aus der Konsolidierung der Forschungs-/Entwicklungsaktivitäten des Unternehmens nach der Übernahme von Constellation Pharmaceuticals, Inc. ("Constellation"). MorphoSys hat beschlossen, seine Forschungsaktivitäten auf die am weitesten fortgeschrittenen Programme zu konzentrieren und alle Laboraktivitäten an seinem deutschen Forschungszentrum in Planegg zu zentralisieren. Infolgedessen wurden alle in den USA angesiedelten Aktivitäten im Zusammenhang mit den Abteilungen für Forschungsbiologie und Arzneimittelforschung eingestellt. Daher lassen sich die frühen Pipeline-Projekte nicht mehr realisieren und die erwarteten Cashflows aus diesen Projekten können entsprechend nicht mehr vereinnahmt werden. Da die frühe Pipeline Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Übernahme von Constellation war, wurde auf Basis der jüngsten Cashflow-Prognosen ein Wertminderungstest (Impairment Test) durchgeführt, der eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 231 Mio. € auslöste.
Die Abschreibung ist nicht zahlungswirksam und wird sich auf die betrieblichen Aufwendungen des Konzerns für das vierte Quartal des Jahres 2021 auswirken. Die Abschreibung in Höhe von 231 Mio. € wird den operativen Aufwand des Konzerns, der zusammen mit den vollständigen Ergebnissen für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2021 am 16. März 2022 veröffentlicht wird, entsprechend erhöhen.
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ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG
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