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DGAP-Ad-hoc News vom 27.12.2018

MOLOGEN AG - Änderung Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung: Senkung Wandlungspreis

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Anleihe
MOLOGEN AG - Änderung Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung: Senkung Wandlungspreis

27.12.2018 / 10:54 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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MOLOGEN AG - Änderung Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung: Senkung Wandlungspreis

Berlin, 27. Dezember 2018 - Die MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900/WKN A2L Q90) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute entschieden, das mit Ad-hoc-Mitteilung vom 19. Dezember 2018 angekündigte und am 21. Dezember 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichte Bezugsangebot für eine neue Wandelanleihe 2019/2027 zu ändern und den dort vorgesehenen anfänglichen Wandlungspreis herabzusetzen und den Gesamtnennbetrag der Wandelanleihe 2019/2017 entsprechen anzupassen.

Konkret hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vor dem Hintergrund der jüngsten Aktienkursentwicklung beschlossen, den anfänglichen Wandlungspreis der Wandelanleihe 2019/2027 von den zunächst vorgesehenen 2,467 EUR auf jetzt 2,0805 EUR zu senken und damit einen zusätzlichen Zeichnungsanreiz zu schaffen. Infolge dieser Anpassung verringert sich zugleich der Gesamtnennbetrag der Wandelanleihe 2019/2017 und damit der erwartete Emissionserlös von zunächst bis zu 3.210.400,00 EUR auf jetzt bis zu 2.707.050,00 EUR. Das Bezugsverhältnis ändert sich entsprechend. Im Übrigen bleiben die Bedingungen des Bezugsangebots im Wesentlichen gleich. Das geänderte Bezugsangebot wird voraussichtlich am 31. Dezember 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird die Gesellschaft in Bezug auf das öffentliche Angebot der Wandelanleihe 2019/2027 weiterhin keinen Wertpapierprospekt erstellen und veröffentlichen.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.


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Kontakt

Claudia Nickolaus

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Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
investor@mologen.com

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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