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DGAP-Ad-hoc News vom 02.05.2006

M.A.X. Automation AG: Die M.A.X. Automation AG erhält rund € 1 Mio. aus einer Schadensersatzklage

M.A.X. Automation AG / Sonstiges

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Düsseldorf, 02. Mai 2006 – Die M.A.X. Automation AG hat gegen zwei im Jahre 1999 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit einer Schadensersatzklage Ansprüche von knapp € 1 Mio. erfolgreich durchgesetzt. Gegenstand der Klage war ein von den ehemaligen Vorständen im Herbst 1998 geschlossenes Geschäft, in dem hinsichtlich eines Darlehens der Gesellschaft ein Währungsswap in japanische Yen vereinbart wurde. Aufgrund der anschließenden Entwicklung des Währungskurses waren der Gesellschaft erhebliche Vermögensnachteile entstanden.

Das Landgericht München I hat in dem Verhalten der ehemaligen Vorstände eine Verletzung ihrer Vorstandspflichten gesehen und diese gemäß § 93 AktG zum Schadensersatz verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung der ehemaligen Vorstandsmitglieder ist vom Oberlandesgericht München einstimmig zurückgewiesen worden. Dieser Beschluss ist gemäß § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbar. Damit ist das klagestattgebende Urteil des Landgerichtes München I rechtskräftig. Die M.A.X. Automation AG hat vom zuständigen D&O-Versicherer - noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung - nunmehr eine Zahlung von knapp 1 Mio € erhalten, die in 2006 vollständig ergebniswirksam vereinnahmt wird.

Der Vorstand geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass es nicht zu einer Rückforderung kommen wird.

Kontakt:
M.A.X. Automation AG, Königsallee 30, D-40212 Düsseldorf Tel.: +49-211-90 99 1 - 0


DGAP 02.05.2006 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     M.A.X. Automation AG
              Königsallee 30
              40212 Düsseldorf Deutschland
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