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DGAP-Ad-hoc News vom 24.06.2015

Intertainment AG: Intertainment AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre

Intertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung
24.06.2015 11:12

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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München, den 24.06.2015 - Der Vorstand der Intertainment AG, München, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 160.000,00 Euro beschlossen. Die Kapitalerhöhung dient der erneuten Stärkung der Eigenkapitalsituation und Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft.
Angeboten werden danach bis zu 160.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Der Bezugspreis beträgt 1,00 Euro je Aktie und das Bezugsverhältnis 94:1. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft von 15.136.853,00 Euro gegen Bareinlagen um einen Betrag von bis zu 160.000,00 Euro auf insgesamt bis zu 15.296.853,00 Euro erhöht. Die neuen Aktien werden ab dem 01. Januar 2015 gewinnberechtigt sein und sollen binnen eines Jahres nach Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die neuen Aktien werden daher in der gesonderten ISIN DE000A161N71 / WKN A16 1N7 für nicht zugelassene Aktien eingebucht.

Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am Montag, den 29. Juni 2015, und endet voraussichtlich am Montag, den 13. Juli 2015. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Der bisherige Mehrheitsaktionär hat bereits eine Zeichnungsgarantie über 160.000,00 Euro abgegeben.

Die Kapitalerhöhung wird von der BankM - Repräsentanz der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, betreut. Einzelheiten zu der Kapitalerhöhung und den Bedingungen für den Bezug neuer Aktien sind dem Bezugsangebot zu entnehmen, das voraussichtlich ab dem kommenden Freitag, den 26. Juni 2015, im Bundesanzeiger veröffentlicht sein wird.

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