Intertainment AG

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DGAP-IRE News vom 19.11.2012

Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2012

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
19.11.2012 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



München, 19. November 2012 - Die Intertainment Gruppe hat in den ersten drei Quartalen 2012 wie bereits in den Vorperioden über nahezu kein signifikantes operatives Geschäft verfügt. Das Neun-Monats-Ergebnis ist im Wesentlichen von der Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH geprägt. Der Intertainment Konzern verzeichnete in der aktuellen Berichtsperiode ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 18,9 Mio. Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte es -0,9 Mio. Euro betragen.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns hat sich zum 30. September 2012 gegenüber dem 31. Dezember 2011 weiter verschlechtert. Die kurzfristigen Vermögenswerte sind von 0,3 auf 0,2 Mio. Euro zum 30. September 2012 gesunken. Dies ist insbesondere auf eine Abnahme der Zahlungsmittel zurückzuführen. Diese hatten zum 31. Dezember 2011 insgesamt 0,1 Mio. Euro betragen, zum Ende des dritten Quartals 2012 verfügte Intertainment noch über 0,03 Mio. Euro an Liquidität. Der Buchwert des Filmvermögens beläuft sich unverändert auf 0,1 Mio. Euro.
Die Passivseite ist von kurzfristigen Schulden in Höhe von 0,3 (i.V. 8,0) Mio. Euro und langfristigen Schulden in Höhe von 5,6 (i.V. 17,0) Mio. Euro geprägt. Die signifikante Abnahme ist in beiden Positionen insbesondere auf die Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich nahezu unverändert auf 0,1 Mio. Euro, der Betrag der Rückstellungen ist von 0,4 auf 0,1 Mio. Euro gesunken. Die langfristigen Schulden bestehen aus den Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.

Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns hat sich auf -5,7 Mio. Euro erhöht, nach -24,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011. Ursache ist der in den ersten drei Quartalen 2012 durch den Entkonsolidierungseffekt erzielte Konzernperiodenüberschuss in Höhe von 18,9 (i.V. Periodenfehlbetrag 0,6) Mio. Euro.

Intertainment hat auch in den ersten drei Quartalen 2012 mit 0,06 (i.V. 0,02) Mio. Euro nur sehr niedrige Umsatzerlöse erzielt. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Intertainment Konzerns beträgt in der Berichtsperiode insgesamt 18,9 (i.V. -0,9) Mio. Euro. Es enthält vor allem den Entkonsolidierungsgewinn und die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns. So beträgt der Personalaufwand 0,08 (i.V. 0,2) Mio. Euro und der sonstige betriebliche Aufwand 0,3 (i.V. 2,8) Mio. Euro. Dem stehen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 19,5 (i.V. 2,3) Mio. Euro gegenüber. Das Zinsergebnis beläuft sich unverändert zur Vorperiode auf -0,3 Mio. Euro.
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2012 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Beteiligung an SightSound Technologies Holding LLC
In den ersten neun Monaten 2012 hat die Intertainment-Beteiligung SightSound Technologies im Rahmen der Patentstreitigkeiten mit Napster einen Vergleich erzielt. Dieser unterliegt strengen Vertraulichkeitsvorgaben. Intertainment ist aus diesem Vergleich kein Geld zugeflossen. Seit Oktober 2011 ist zudem eine Patentverletzungsklage von SightSound gegen Apple anhängig, die sich auf die iTunes-Plattform bezieht. Die der mündlichen Verhandlung vorgelagerte Dokumentenproduktionsphase im Rahmen dieses Verfahrens soll nach Kenntnisstand von Intertainment Ende 2012/Anfang 2013 abgeschlossen werden, die mündliche Verhandlung könnte Mitte 2013 stattfinden. Nach derzeitigem Stand geht Intertainment davon aus, dass das Verfahren zeitlich planmäßig verläuft.
Finanzierung des Intertainment AG Konzerns

Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch im Berichtszeitraum mangels ausreichender operativer Einnahmen auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Im Zusammenhang damit wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen unter Beibehaltung der ursprünglichen Bedingungen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG zudem in den ersten drei Quartalen 2012 weitere Darlehen über insgesamt 0,4 Mio. Euro.
Kapitalerhöhung der Intertainment AG

Anfang November hat die Intertainment AG eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Diese wurde durch die MK Medien Beteiligungs GmbH unter Ausschluss der Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre gezeichnet. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 117.400 neuen Aktien zu einem Preis von 1,2785 Euro je Aktie um insgesamt 150.095,90 Euro erhöht. Der Ausgabekurs der neuen Aktien entsprach dem aktienrechtlich zulässigen Mindestbetrag. Die Kapitalerhöhung diente zur Verbesserung der sehr schwierigen Eigenkapitalsituation und zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs des Unternehmens.

Insolvenz der Phoenix Media GmbH und Entkonsolidierung
Nach der Niederlage im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank im vierten Quartal 2011 hat die Phoenix Media GmbH (ehemals INTERTAINMENT Licensing GmbH) im März 2012 im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs den Schiedsspruch anerkannt. Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix Media GmbH auf Erstattung ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben unverändert bestehen.

Im Rahmen der aus dem Schiedsspruch resultierenden, zum 30. November 2011 angemeldeten Insolvenz der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Intertainment hat die Phoenix Media GmbH zu diesem Zeitpunkt wegen Kontrollverlusts entkonsolidiert. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens fand in der Berichtsperiode der erste Berichts- und Prüfungstermin statt. Weitere Erkenntnisse liegen Intertainment derzeit nicht vor.

Sonstige Angaben

Am 1. Oktober 2012 fand in München die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2011 statt. Bei dieser stellten die Aktionäre den Jahresabschluss 2011 fest und billigten den Konzernabschluss 2011. Sie wählten zudem die PSP Peters Schönberger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012. Bezüglich der Hauptversammlung vom 31. Januar 2012 verweisen wir auf unsere ausführliche Darstellung im Halbjahresbericht.
Die Hauptversammlung am 31. Januar 2012 wählte Bernhard Pöllinger und Dr. Georg Anders zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Herr Pöllinger war durch Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Dr. Anders war durch Beschluss des Registergerichts München vom 16. Januar 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Auf seiner Sitzung am 6. Februar 2012 wählte der Aufsichtsrat Dr. Anders zum neuen Vorsitzenden.

Es gelten die Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnissen des Konzernanhangs zum 31. Dezember 2011 weiterhin fort. Intertainment überprüft derzeit, ob und inwieweit hieraus noch Verpflichtungen bestehen oder entstehen können.

Intertainment beschäftigte in den ersten neun Monaten 2012 im Durchschnitt keinen (i.V. 1) Mitarbeiter mehr. Der letzte Mitarbeiter schied im April 2012 aus.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum Konzern- und Jahresabschluss sowie des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 fort. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen im veröffentlichten Geschäftsbericht 2011.

Unverändert bestehen insbesondere die bestandsgefährdenden Risiken fort. Der Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2012 wurde unverändert zum Vorjahr unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management aber weiterhin davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel unter Beibehaltung der bisherigen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.

Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand des Unternehmens in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

Ende der Zwischenmitteilung



19.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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