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DGAP-News News vom 07.11.2016

Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

DGAP-News: Hypoport AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

2016-11-07 / 15:20
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Pressemitteilung

Aktienrückkauf

Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Berlin, 07. November 2016: Der Vorstand der Hypoport AG hat am 01.11.2016 beschlossen, eigene Aktien über die Börse zurückzukaufen. Das Gesamtvolumen des Aktienrückkaufs ist auf 5,0 Mio. Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt. Der Höchstpreis je Aktie ist auf 80,00 Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt. Der Aktienrückkauf beginnt am 08. November 2016 und wird spätestens zum 31. März 2017 beendet sein.

Der Beschluss folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2016 zum Erwerb eigener Aktien. Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch die Verwendung der Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen und die Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.

Das Rückkaufprogramm findet unter Einhaltung der Vorgaben der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierten-Verordnung) statt mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art 5 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung vorgesehen.

Der Rückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Hypoport AG durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstitutes erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der Hypoport-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung einhalten. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Hypoport AG gemäß Art. 4 Abs. 2 b) Delegierter Verordnung unabhängig und unbeeinflusst von der Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Das Kreditinstitut darf bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut, laut Ermächtigung der Hauptversammlung, den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Hypoport AG im XETRA-Handelssystem (oder den eines vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Das Kreditinstitut darf ferner an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Tagesumsatzes der Hypoport-Aktie an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Das durchschnittliche Handelsvolumen ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor Veröffentlichung des Programms.

Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder aufnehmen lassen.

Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß Delegierter Verordnung regelmäßig auf der Internetseite http://www.hypoport.de/investorrelations.html berichten.

Über die Hypoport AG
Der Hypoport-Konzern ist ein technologiebasierter Finanzdienstleister. Das Geschäftsmodell basiert auf den drei voneinander profitierenden Geschäftsbereichen Institutionelle Kunden, Privatkunden und Finanzdienstleister. In allen drei Geschäftsbereichen befasst sich der Hypoport-Konzern mit dem Vertrieb von Finanzdienstleistungen, ermöglicht oder unterstützt durch Finanz-Technologie (FinTech).
Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen von Hypoport, entwickelt und betreibt mit dem internetbasierten Finanzmarktplatz EUROPACE die größte deutsche Plattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll integriertes System vernetzt mehr als 350 Partner aus den Bereichen Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere tausend Nutzer wickeln monatlich etwa 35.000 Transaktionen mit einem Volumen von rund 4 Mrd. Euro pro Monat über EUROPACE ab.
Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter und ungebundener Finanzvertrieb.
Die Dr. Klein Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den Bereichen Immobilienfinanzierung, Versicherung und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die DR. KLEIN Firmenkunden AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft und von gewerblichen Immobilieninvestoren. Die Hypoport AG hat ihren Sitz in Berlin, beschäftigt rund 800 Mitarbeiter und ist an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet. Ende 2015 wurde Hypoport in den SDAX aufgenommen.

Kontakt:
Hypoport AG
Michaela Reimann
Leiterin Investor Relations & Public Affairs
Tel.: +49 (0)30 / 42086-1936
E-Mail: ir@hypoport.de
www.hypoport.de

Über die Aktie
ISIN                        DE 0005493365
WKN                      549336
Börsenkürzel        HYQ
Branche                 Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); 
                                Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Indizes                   SDAX



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