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DGAP-Ad-hoc News vom 10.08.2015

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
10.08.2015 14:02

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe
Bornheim, 10. August 2015. Der Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG mit Sitz in Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 50.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2015 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.
Der Aktienrückkauf wird am 11. August 2015 beginnen und bis zum Ende des Geschäftsjahres 2015/2016 (Bilanzstichtag 29. Februar 2016) zeitlich befristet. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 liegt.

Weitere Informationen zum Aktienrückkauf werden im Internet in der Rubrik "Investor Relations/Aktienrückkauf" unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.hornbach-holding.com/investor/de/php/cont_investor_buyback.php.

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