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DGAP-Ad-hoc News vom 08.12.2020

home24 SE: home24 SE platziert erfolgreich neue Aktien aus einer Barkapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von ca. EUR 46,4 Millionen

home24 SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
home24 SE: home24 SE platziert erfolgreich neue Aktien aus einer Barkapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von ca. EUR 46,4 Millionen

08.12.2020 / 22:01 CET/CEST
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Berlin, 8. Dezember 2020 - home24 SE (die "Gesellschaft") hat im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) erfolgreich 2.640.918 neue Aktien bei institutionellen Investoren platziert (die "Kapitalerhöhung"). Der Platzierungspreis wurde auf EUR 17,58 je neuer Aktie festgelegt, was einem Bruttoemissionserlös von rund EUR 46,4 Millionen entspricht. Die Gesellschaft wird dadurch, unter teilweiser Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals, ihr gegenwärtiges Grundkapital um rund 10 % von EUR 26.409.186,00 auf EUR 29.050.104,00 erhöhen. Bezugsrechte der Aktionäre wurden ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind mit den gleichen Rechten ausgestattet, einschließlich der Dividendenberechtigung, wie die bestehenden Aktien der Gesellschaft.

Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung sollen voraussichtlich am oder um den 9. Dezember 2020 unter Einbeziehung in die bestehende Notierung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zum Börsenhandel zugelassen werden. Die Lieferung der neuen Aktien an die Investoren wird voraussichtlich am 11. Dezember 2020 erfolgen. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft einer 90-tägigen Lock-up-Periode zugestimmt, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Mitteilende Person: Dr. Martin Bredol, Capital Market Compliance Officer


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Rechtliche Hinweise

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Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU)) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Kontakt:
Philipp Steinhäuser, ir@home24.de


08.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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