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EQS-Ad-hoc News vom 05.12.2023

HENSOLDT erwirbt ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH

HENSOLDT AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
HENSOLDT erwirbt ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH

05.12.2023 / 19:49 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

***UNTERNEHMENSÜBERNAHME***

HENSOLDT erwirbt ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH

Taufkirchen, 5. Dezember 2023 – Die HENSOLDT AG ("HENSOLDT") hat heute eine endgültige Vereinbarung zur Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH ("ESG") abgeschlossen. ESG ist ein herstellerunabhängiger Systemintegrator sowie Technologie- und Innovationspartner für Verteidigung und öffentliche Sicherheit mit einem geschätzten Umsatz von EUR 330 Millionen im Jahr 2023. Vorstand und Aufsichtsrat von HENSOLDT haben der Akquisition und der Finanzierung einstimmig zugestimmt.

HENSOLDT erwirbt 100 % von ESG zu einem Unternehmenswert (EV) von EUR 675 Millionen zuzüglich eines Earn-Out von bis zu EUR 55 Millionen. HENSOLDT erwartet durch den Erwerb jährliche Kostensynergien von EUR 19 Millionen sowie Umsatzsynergien aus dem Cross-Selling und der gemeinsamen Positionierung für zukünftige Pipeline-Chancen. Der Akquisitionswert einschließlich des Earn-Out impliziert einen EV/EBITDA 2024E von ~10x nach laufenden Kostensynergien und ~14x ohne laufende Kostensynergien.

HENSOLDT beabsichtigt, die Akquisition durch eine mögliche Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital von bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals sowie durch neue Schulden in Höhe von insgesamt EUR 450 Millionen zu finanzieren. Die Bundesrepublik Deutschland, mittelbar handelnd durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die 25,1 % am Grundkapital der HENSOLDT hält, beabsichtigt sich an einer möglichen Kapitalerhöhung in quotenwahrender Höhe zu beteiligen.

Es wird erwartet, dass die Übernahme bis zum Ende des 1. Halbjahres 2024 abgeschlossen sein wird, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, einschließlich der Erteilung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen.

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Wichtige Hinweise

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